Netzpolitik
Geheime Verträge über gemeinfreie Werke? Schönheitsfehler bei “Austrian Books Online”
Anfang Mai präsentierte die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) das Projekt “Austrian Books Online“, in dessen Rahmen
die Österreichische Nationalbibliothek ihren kompletten historischen Buchbestand vom 16. bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts [digitalisiert] – eine der fünf international bedeutendsten Sammlungen historischer Bücher – und diesen sukzessive online zugänglich [macht].
Cover der Erstausgabe von Goethes “Werther”
Letztlich werden dadurch 600.000 Bände im Volltext online zugänglich sein – alle Werke, die vor mehr als 140 Jahren publiziert worden sind. (Die Digitalisierung jüngerer gemeinfreier Werke ist aber für die Zeit danach angedacht.) Erste Beispiele wie die aufwändig illustrierte Erstausgabe von Goethes “Werther” finden sich bereits online.
Durchgeführt wird das Digitalisierungsprojekt in Kooperation mit Google und damit beginnen die Schönheitsfehler des ansonsten beeindruckenden Vorhabens. Wie David Pachali bereits für irights.info herausgearbeitet hat, verweist die FAQ des Projekts darauf, dass die Digitalisate nur für nicht-kommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen. Pachali hat diesbezüglich bei der ÖNB nachgefragt und berichtet:
Die Einschränkung, wie die Digitalisate angeblich genutzt werden dürfen, geht vielmehr auf den Vertrag mit Google zurück, wie die ÖNB auf Nachfrage erklärt. Sie soll demnach für 15 Jahre gelten. Für Googles Bibliotheksprogramm ist das nicht neu.
Der Vertrag mit Google unterliegt darüberhinaus der Geheimhaltung. Die Direktorin der ÖNB, Johanna Rachinger, erklärte diesbezüglich gegenüber dem österreichischen Wochenmagazin profil in dessen aktueller Ausgabe 21/2013:
“Die Vertraulichkeit des Vertrags war die Bedingung von Google. Aber der Vorsitzende des ÖNB-Aufsichtsrats kennt ihn, und der Rechnungshof kann ihn jederzeit prüfen.”
Warum sich eine öffentliche Einrichtung darauf einlässt, Geheimverträge über die Digitalisierung öffentlicher und gemeinfreier Buchbestände abzuschließen, erklärt Rachinger nicht.
Offen ist, ob eine solche vertragliche Einschränkung überhaupt rechtlich wirksam ist. Jedenfalls soll sie die ÖNB dazu zwingen, kommerzielle Weiternutzung zu erschweren. Betroffen sind davon aber nicht, wie David Pachali meint, “nur wenige Nutzer” wie zum Beispiel die Anbieter von Print-on-Demand-Ausgaben gemeinfreier Werke. Denn auch die Wikipedia erlaubt mit ihrer Creative-Commons-Lizenz die kommerzielle Weiternutzung. So erinnert der Versuch, die Weiternutzung von digitalisierten, gemeinfreien Werken vertraglich einzuschränken an die Auseinandersetzung zwischen der Wikimedia Foundation und der US National Portrait Gallery (NPG). Die NPG hatte der Einbindung von 3.000 hochaufgelösten Bildern alter Kunstwerke in Wikimedia Commons unter Verweis auf die Verletzung von Copyright und Datenbankrechten widersprochen sowie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen kritisiert. Inzwischen gibt es diesbezüglich Gespräche und die Einbindung niedrig aufgelöster Bilder wird von Seiten der NPG akzeptiert.
Bleibt die Frage, ob die Übernahme von Digitalisierungskosten durch Google die damit verbundenen Einschränkungen bei der Weiternutzbarkeit von gemeinfreien Werken Wert sind – oder ob es nicht vielleicht besser wäre, stattdessen etwas mehr öffentliche Mittel für die Digitalisierung aufzuwenden.
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ePetition für Netzneutralität schafft 15.000 Mitzeichner nach 36 Stunden
Die gestern beim Deutschen Bundestag gestartete ePetition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” von Johannes Scheller hat in weniger als 36 Stunden bereits mehr als 15.000 Mitzeichner gefunden. 50.000 Mitzeichner sind bis zum 18.6. notwendig, damit der Petitionsausschuss weniger Ausreden finden kann, warum man die Petition nicht behandeln möchte. Das scheint machbar.
Mehr zum Thema Netzneutralität zum informieren und weiterverteilen findet sich auf EchtesNetz.de.
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Commons: Die Verfassung der Gesellschaft jenseits von Markt und Staat
Die Heinrich-Boell-Stiftung diskutiert heute ab 16:30 Uhr über “Commons: Die Verfassung der Gesellschaft jenseits von Markt und Staat“. Dabei sind u.a. der Commons-Forscher David Bollier und der p2p-Theoretiker Michel Bauwens (p2p-foundation). Das könnte interessant werden. Auf boell.de wird die Debatte im Livestream übertragen.
Silke Helfrich und David Bollier von der Commons Strategies Group, eine Initiative zur Stärkung des Commons-Gedankens in der öffentlichen Debatte, werden über das zunehmende öffentliche Interesse an den Commons sprechen, und die Herausforderungen der Bewegung beschreiben, Commons ins Zentrum einer neuen Produktionsweise und Organisationsform zu rücken.
Mit den Referent/innen:
Stefano Rodotà, Italien
Maristella Svampa, Argentinien
Barbara Unmüßig, Deutschland
David Bollier, USA
Silke Helfrich, Deutschland
Michel Bauwens, Belgien/Thailand
Moderation:
Armin Medosch, freier Journalist, Österreich
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LinuxTag: Deutschland hinkt bei eGovernment hinterher
Heute wurde auf dem Berliner Messegelände der LinuxTag eröffnet, eine Konferenz rund um Linux und freie Software mit Ständen und mehr als 200 Vorträgen und Workshops. Gleichzeitig gibt es seit diesem Jahr einen Open-IT Summit im Rahmen des LinuxTag, ein Businessformat mit Firmenpräsentationen und Workshops.
Bei der Pressekonferenz zur Eröffnung der Konferenz wurde besonders betont, dass Open Source sowohl bei Privatanwendern als auch bei Unternehmen und Behörden eine immer größere Rolle spielt. So gibt es einen “Politik Track” beim Open-IT Summit, der u.a. offene Standards in Behörden und Verwaltung thematisiert. Karl-Heinz Löper sprach im ersten Politik-Slot des Tages über Spielregeln von Open Source und Open IT in Behörden: Der frühere Hochschullehrer und IT-Manager der Berliner Verwaltung engagiert sich heute im Verein Kommune 2.0, um neue Lösungen für mehr Beteiligung, Zusammenarbeit und Transparenz im kommunalen Leben zu entwickeln. Laut Löper haben Behörden den politischen Auftrag, Bürgerinnen und Bürgern eine gute und effiziente Verwaltung anzubieten.
Löper sieht in der EU-Ministererklärung zu eGovernment von 2009 einen guten ersten Schritt dorthin: Die Ausrichtung an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, eine Zusammenarbeit mit Dritten wie der Open Source Community und das Ziel, den Menschen das Leben zu vereinfachen, seien eine Vision, an der viele Jahre gearbeitet werden muss. Dabei seien die politischen Bedingungen schwieriger umzugestalten als die technischen – die passen sich eher schnell an neue Entwicklungen an.
Laut dem E-Government Development Index der UN lag Deutschland 2012 europaweit auf Platz 10, weltweit auf Platz 17. Das liegt nach Löper daran, dass Deutschlands eGovernment eher genehmigungsorientiert ist und nicht dienstorientiert wie in anderen Ländern wie zum Beispiel Südkorea, das weltweit den ersten Platz belegt. Um dies zu veranschaulichen wählt Löper folgendes Bild: Während in Deutschland der Fokus darauf läge, die Zulassung eines Autos elektronisch zu regeln und möchlichst einfach zu gestalten, ist es in Südkorea wichtiger, den Verkehr möglichst intelligent zu gestalten. Doch der Erfolg von eGovernment messe sich nicht daran, welches Land nun besser als andere sei, es ginge vor allem darum, voneinander zu lernen.
Auf die Frage aus dem Publikum, warum nun Deutschlands eGovernment nicht so fortschrittlich sei wie in anderen Staaten und ob dies an der Bürokratie oder gesetzlichen Schwierigkeiten wie beispielsweise der Störerhaftung läge, greift Löber wieder auf das Bild des genehmigungs- statt serviceorientierten eGovernments in Deutschland. Dazu gehöre auch, dass Deutschland erst spät angefangen hat, sich überhaupt mit eGovernment zu beschäftigen. So liege das Augenmerk hier eher auf dem formalen Teil von eGovernment, der elektronischen Unterschrift z.B., und nicht auf umfassenderen Visionen.
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DDoS-Service arbeitet womöglich mit dem FBI zusammen
Distributed Denial of Servicc (DDoS) Attacken sind heutzutage ein beliebtes, da vergleichsweise einfaches Mittel, um Server zumindest kurzfristig vom Netz zu nehmen (wir berichteten). Dabei werden in der Regel die zu blockierenden Server mit einer enormen Anzahl an Anfragen bombardiert, bis dieser unter der Last zusammenbrechen. Rein rechtlich sind solche DDoS-Attacken verboten – in Deutschland wie in den USA – und doch gibt es eine immer größere Anzahl an Dienstleistern, welche DDoS-Angriffe unter dem Deckmantel des Stress-Tests für die eigene Webseite, anbieten. Und das mit dem Einverständnis des FBI, wie der amerikanische Sicherheits-Blogger Brian Krebs herausgefunden hat.
Alles begann mit dem Leak der Datenbank des DDoS-Anbieters Ragebooter. Über diese Datenbank ist Krebs auf den Urheber des Services gestoßen, einen Mann namens Justin Poland, und hat über Facebook Kontakt mit ihm aufgenommen. Krebs ging es in erster Linie darum, mehr über Poland und seiner Motive zu erfahren. Doch das Gespräch im Facebook Chat nahm eine interessante Wendung, als Krebs Poland fragt ob das FBI oder eine andere Strafverfolgungsbehörde jemals Daten seiner Kunden angefordert hätten.
That was when Poland dropped the bomb, informing me that he was actually working for the FBI.
“I also work for the FBI on Tuesdays at 1pm in memphis, tn,” Poland wrote. “They allow me to continue this business and have full access. The FBI also use the site so that they can moniter [sic] the activitys [sic] of online users.. They even added a nice IP logger that logs the users IP when they login.”
Tage später meldete Krebs sich erneut bei Poland, da er weitere Informationen über seine Verbindungen zum FBI erfahren wollte. Dieser schickte ihm daraufhin Kontaktdaten eines “Agent Lies” welcher angeblich für das FBI arbeitete.
The man who answered at the phone number supplied by Poland declined to verify his name, seemed peeved that I’d called, and demanded to know who gave me his phone number. When I told him that I was referred to him by Mr. Poland, the person on the other end of the line informed me that he was not authorized to to speak with the press directly. He rattled off the name and number of the press officer in the FBI’s Memphis field office, and hung up.
Just minutes after I spoke with “Agent Lies,” Justin dropped me a line to say that he could not be my ‘friend’ any longer. “I have been asked to block you. Have a nice day,” Poland wrote in a Facebook chat, without elaborating. His personal Facebook page disappeared moments later.
Das FBI wollte eine Verbindung mit Justin Poland weder bestätigen noch abstreiten. Ob es sich also nur um Prahlereien handelt wird nicht abschließend zu bestätigen sein. Doch die Sicherheitsberaterin Allison Nixon hat eine mutmaßliche Hintertür gefunden, über die das FBI zumindest in der Theorie Zugriff auf die Nutzerdaten des DDoS-Services hätte.
Oh, and that backdoor Poland claims he added for the FBI? Nixon may have found at least one of them:
“The booter has some information leakage problems too,” Nixon said. ”The victims can see the ragebooter.net username of the logged in attacker because that info is, bizzarely, sent within attack traffic.”
Nach den Nachrichten der letzten Wochen, würde eine Zusammenarbeit des FBI mit unterschiedlichen DDoS-Anbietern aber sicherlich nicht großartig verwundern.
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Zwischenstand unserer Leserfinanzierungskampagne nach einem Monat Laufzeit
Vor fünf Wochen haben wir eine kleine Kampagne gestartet, um als weitere Refinanzierungssäule unserer Arbeit die Leserfinanzierung aufzubauen. In Zeiten, wo Werbung oftmals als die Hauptfinanzierungsquelle von Online-Journalismus gilt, wollten wir darauf verzichten, eine Adblocker-Ausschalt-Kampagne zu starten. Dazu fallen viele Möglichkeiten zur Refinanzierung für uns einfach weg, weil uns unsere Unabhängigkeit wichtiger ist.
Eine erste Zusammenfassung hatte ich nach einer Woche Leserfinanzierungskampagne verbloggt. Auf der re:publica hab ich vor zwei Wochen weitere Zahlen genannt (Video) und jetzt komme ich endlich mal mit etwas Abstand auf einen größeren Rückblick.
Bisher kommen wir auf einen Gesamtspendenstand mit Flattr, Überweisung, Daueraufträgen, PayPal und Bargeld auf 25.007,52 EUR (Nach einer Woche waren es 11.776,51 EUR). Plus etwas mehr als sechs Bitcoins, deren Wert stündlich schwankt. Dafür möchten wir uns herzlich bei allen mindestens 1075 Spenderinnen und Spendern bedanken! Mindestens 1075 Spender deshalb, weil wir keine Zahl haben, wieviele Einzelspenden über Flattr kamen.
Keine Überraschung: Zum Start wurde mehr gespendet als jetzt nach einigen Wochen:
Grob geschätzt unterstützen 3-5% unserer Leserinnen und Leser bereits unsere Arbeit durch eine Spende und/oder ein freiwilliges Abo. Das freut uns und motiviert. Allerdings haben wir damit auch erst die Hälfte unseres Zieles erreicht, die kalkulierten viertausend Euro Minus im Monat damit wieder rein zu holen, um weiter in den Ausbau investieren zu können. Anders gesagt: Mit der bisherigen Spenden sind wir zumindest die nächsten sechs Monate sicher ausfinanziert.
Die 25.007,52 EUR setzen sich aus 17290,48 EUR via Überweisungen, 6206,21 EUR via Paypal, 165,07 EUR via Spendendose auf der re:publica und 1345,76 EUR via Flattr zusammen. Es gab 704 Banküberweisungen und 356 PayPal Spenden. Die durchschnittliche Spende beträgt im Moment 22,16 EUR (Flattr nicht einberechnet).
Die höchste gespendete Summe per Banküberweisung liegt bei 500,00 EUR, die höchste gespendete Summe per PayPal bei 100,00 EUR. Kuriosester Dauerauftrag scheinen 20 Cent im Monat zu sein. (Diesen bitten wir auf jährlich umzustellen, weil wir den Fehler gemacht haben, keine 15 Cent Transaktionsgebühr für Daueraufträge einzukalkulieren. So kommen nur 5 Cent an und die Bank freut sich mehr als wir darüber.)
Spannend ist die Frage, wieviele Daueraufträge wir erhalten. Diese sind für eine nachhaltige FInanzierung unserer Arbeit wichtiger als eine einmalige Spende. Das können wir erst mit der Zeit genauer feststellen, da diese zu unterschiedlichen Zeiten angelegt wurden und dann auch unterschiedlich regelmäßig laufen. Viele sind wohl auf monatlich geschaltet worden, manche auf vierteljährlich oder jährlich.
Wir bedanken uns nochmal herzlich bei allen, die uns unterstützen und gehen motiviert daran, unser Angebot weiter ausbauen zu und noch mehr Themen abdecken zu können.
Hier ist unser Spendenaufruf und hier ist unsere Wunschliste, was wir mit mehr Geld und Zeit alles gerne machen würden. Mit Euch und für Euch.
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YouTube lässt Online-Klavierunterricht löschen
Mark de Heide ist Niederländer, hat Rechtswissenschaften studiert und verdient seit neuestem sein Geld, indem er bei YouTube Videos einstellt, die Schritt für Schritt erklären wie man aktuelle Popsongs auf dem Klavier nachspielt. Er soll damit bereits so erfolgreich sein, dass er sich durch die Werbeeinnahmen ein Haus finanzieren konnte, wie heise berichtet. Doch mit dem Online-Klavierunterricht soll jetzt nach Meinung von Youtube Schluss sein, die in de Heides Videos Cover-Versionen der Popsongs und damit die Verbreitung von Urheberrechtsverletzungen erkennen wollen. De Heide erklärt dieses auch selbst in einem neuen Video bei YouTube. An dieser Stelle ausnahmsweise mal nur der Link, da das “Einbetten auf Anfrage deaktiviert” wurde.
YouTube forderte de Heide auf mehr als 300 seiner Videos aus seinem Channel zu löschen. Grund dafür sind allerdings nicht nur die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen, sondern anscheinend auch die Beschwerde eines anderen Klavierlehrers, welcher bei YouTube Videos hochgeladen hat. Es geht bei der Beschwerde um Noten in Buchstabenform, welche de Heide in seinen Videos einblendet um unerfahrene Klavierspieler zu unterstützen. Die Einblendung der Buchstaben sei jedoch seine und nicht de Heides Idee gewesen, beklagt der andere Klavierlehrer, und macht deshalb die Verletzung seines geistigen Eigentums geltend.
Das YouTube sich selbst hiermit keinen Gefallen getan hat, zeigen unter anderem die Kommentare in de Heides Channel. Doch YouTubes Verhalten ist darüber hinaus auch noch willkürlich und inkonsequent. Es gibt eine große Reihe weiterer Anbieter von Videos solcher, unter anderem in Deutschland “Stefans Musikworkshop”, welcher sogar für den Grimme Online Award nominiert ist. Hier scheinen weder YouTube noch andere Instanzen eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu sehen.
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Datenschutz: Einfach. Stark. – Offener Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich
Verschiedene Organisationen haben heute unserem Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich einen Offenen Brief zur EU-Datenschutzreform geschickt. Der Tenor ist, dass Friedrich nicht nur erzählen soll, dass ihm Datenschutz wichtig ist, sondern dass er auch einfach diesen durchsetzen soll. Der Offene Brief mit dem Titel “Datenschutz: Einfach. Stark.” wird u.a. unterstützt von Chaos Computer Club eV, Digitalcourage eV, Digitale Gesellschaft und Campact! und kann hier mitgezeichnet werden.
“Sehr geehrter Herr Bundesminister,
als Innenminister vertreten Sie die Bundesrepublik Deutschland im Ministerrat bei der Reform des EU-Datenschutzes. Mit Freude haben wir Ihre Äußerungen in den Medien registriert, dass Sie nicht mehr auf das erfolglose Konzept der „Selbstregulierung“ der Wirtschaft setzen, sondern sich für stärkeren Datenschutz durch gesetzliche Regelung aussprechen.
Demgegenüber hören wir aus Verhandlerkreisen in Brüssel, dass Deutschland hier mitnichten für starken Datenschutz eintritt, sondern tatsächlich das heutige Datenschutzniveau weiter absenken will.
Da in Zukunft die europäische Datenschutzverordnung unser deutsches Datenschutzgesetz direkt ersetzt, betrifft uns eine Verschlechterung des Datenschutzniveaus unmittelbar.
Wir fordern Sie auf: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir fordern einen einfachen und starken Datenschutz in Europa, mindestens mit folgenden Punkten:
- Klare Regeln: Unternehmen brauchen eine ausdrückliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger für die Datenverarbeitung. „Legitime Interessen“, die die Datenverarbeitung auch ohne Zustimmung erlauben, müssen klar begrenzt und streng geregelt werden.
- Keine Datenveruntreuung: Unternehmen und Behörden dürfen nur Daten sammeln, die sie wirklich brauchen, und sie später nicht für einen anderen Zweck wiederverwenden. Die vorgeschlagene nachträgliche Zweckänderung (z.B. Rechnungsdaten für Marketing oder Scoring nutzen) würde Missbrauch Tür und Tor öffnen.
- Kein „Wegdefinieren“: Wir fordern klare, umfassende Definitionen und einfache, verständliche Regeln in ganz Europa. Es darf nicht sein, dass Zentralbegriffe wie „Daten“ in der Verordnung so eng oder unklar definiert werden, dass am Ende faktisch keine Datenverwendung mehr darunter fällt.
- Schlupflöcher stopfen: Datenschutz darf nicht durch zahlreiche Ausnahmen uneffektiv werden. Datenschutz muss für alle Unternehmen gelten, die in Europa Geschäfte machen. Ausnahmeregelungen dürfen es findigen Konzern-Juristen nicht ermöglichen, das Datenschutzrecht faktisch außer Kraft zu setzen.
- Beschäftigtendatenschutz: Die EU-Verordnung soll als verbindlicher europäischer Mindeststandard auch für Beschäftigte gelten und zusätzlich strengere nationale Gesetze ermöglichen.
- Wirksame Durchsetzung: Recht und Ordnung müssen auch im Datenschutz gelten. Dazu brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, wirksame Kontrollen und spürbare Strafen bei Verstößen.
Wir bitten Sie als den verantwortlichen Minister, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen und freuen uns auf Ihre Antwort bis zum 29. Mai 2013.
Datenschutz ist unser Grundrecht. Sprechen Sie sich im Ministerrat für einen starken Datenschutz aus. Verteidigen Sie das deutsche Datenschutzniveau als Mindeststandard für Europa und stellen Sie sich gegen den Einfluss der Konzernlobbyisten, die Datenschutz bekämpfen. Schützen Sie unsere Grundrechte und ermöglichen Sie einen fairen Wettbewerb in Europa. ”
Mehr Informationen zum Thema EU-Datenschutzreform gibt es hier.
Dazu passt auch dieses Video der Privacy League.
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Jung & Naiv – Folge 53: Eurohawk & Der Verteidigungsminister
Manchmal kann eine “Jung & Naiv” Folge nicht aktueller sein: In Ausgabe 53 geht es mit Militär- und Sicherheitsexperte Thomas Wiegold um das aktuelle Aufregerthema in der Bundeswehr: die milliardenschwere Fehlinvestition namens “Eurohawk”.
Wer hat diese Riesendrohne bestellt? Was will die Bundeswehr damit? Wie teuer war das Ding? Welche Rolle spielt Verteidigungsminister Thomas de Maizière? Und weshalb soll mich das als Bürger interessieren?
Wer’s verpasst hat: In Folge 51 ging es um tote deutsche Soldaten. Für Folge 52 war ich beim Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus.
“Jung & Naiv” steckt in der Beta-Phase. Der erste Anteil vom Crowdfunding ist investiert und wir probieren uns ab sofort aus: Wie und welche Technik muss und kann sein? Gefallen euch die ersten Neuerungen, das Intro, der Theme Song? Feedback? Sharing? Abonnieren? Yes, please!
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Deutsche Telekom: Funkbasierte Teilnehmeranschlüsse in Neubaugebieten müssen besser kommuniziert werden
Gestern berichteten wir über die Idee der Deutschen Telekom, dass die Zukunft von Neubaugebieten im “funkbasierten Teilnehmeranschluss” liegen könnte. Diese Pläne liegen erstmal auf Eis. Das Dementi gegenüber dpa klingt aber so, dass man man nochmal die Kommunikationsabteilung drüberschauen lassen möchte, bevor man die Pläne später wieder auftaut:
“Wir werden diese Pläne zunächst nicht weiterverfolgen, sondern versuchen, die Sorgen, die nach unserem Dafürhalten absolut unbegründet sind, im Dialog mit allen Beteiligten zu zerstreuen”, sagte ein Sprecher. Die Behauptung, die Telekom wolle den Festnetzausbau im ländlichen Raum einstellen und dort nur noch Mobilfunk anbieten, sei falsch. “Genau das Gegenteil ist der Fall: Wir bauen die Netze im ländlichen Raum aus wie kein anderer Anbieter in Deutschland.”
Was wir von der Deutschen Telekom noch nicht zu hören bekamen: Wann werden die Pläne zur Abschaffung der Netzneutralität so richtig auf Eis gelegt, dass man sie nicht mehr auftauen kann?
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Rezension: ‚Citizenville’ von Gavin Newsom
Schon einige Zeit bevor Open Data und Open Government auch hierzulande breiter diskutiert wurden, standen sie in den USA auf der politischen Agenda. Wenn dann jemand wie Gavin Newsom, Vizegouvernor von Kalifornien und davor langjähriger Bürgermeister von San Francisco, ein Buch über seine Erfahrungen mit Open Government schreibt, klingt das deshalb auf den ersten Blick vielversprechend. Warum Fehler hierzulande wiederholen und nicht von den Erfahrungen der US-Vorreiter lernen?
Leider erfüllt „Citizenville“, das Newsom gemeinsam mit der Autorin Lisa Dickey verfasst hat, diese Hoffnungen nicht. Anstatt ein realistisches Bild der Chancen und Schwierigkeiten digitaler Technologien zu zeichnen, liest sich das Werk über weite Strecken wie eine Steilvorlage für Evgeny Morozovs Kritik an „Solutionism“. So heißt es gleich im ersten Kapitel:
“Technology has rendered our current system of government irrelevant, so now government must turn to technology to fix itself.” (p. 10)
Kein Problem weit und breit, für das Internet und digitale Technologien nicht die Lösung wären. Oder wie es Carlos Lozada in einer Rezension für die Washington Post formuliert hat:
„Newsom even has a chapter titled ’There’s an App for That’ – the first unironic use of the phrase since 2009.“
Alles in allem ist „Citizenville“ ein wenig geordnetes, post-ideologisches Sammelsurium von Beispielen, wie mit Hilfe neuer Medien und Technologien staatliches Handeln besser gestaltet werden kann. „Besser“ ist für Newsom vor allem effizienter und, wo das Hand-in-Hand geht, gerne auch partizipativer. Newsom erweckt den Eindruck, als ob sich die meisten politischen Probleme lösen wie sich Schlaglöcher stopfen lassen. Politik als das Austragen von Interessenskonflikten ist im ganzen Buch kein Thema. Sinnbildlich dafür ist das letzte Kapitel mit dem Titel “The Postpartisan Age”, wo Newsom erklärt: “It’s the ideology of efficiency.” (p. 235)
Dieses technokratische Effizienzprimat wird dann noch verbrämt mit einer kommunitaristischen Ethik, die den Wert von Privatsphäre für (städtische) Freiheit völlig unterschätzt, was deutlich wird an Sätzen wie diesem:
“But the notion of Citizenville, at its heart, is really just an updated version of the township – a place where residents gather to take care of their societal needs.” (p. 213)
Newsom romantisiert von einem digitalen Zurück zur sich kümmernden und partizipativen Kleinstadt, die es so nie gegeben hat. Mehr noch, er definiert die Dystopie der gläsernen Stadt, wie sie Samjatin in „Wir“ entwickelt hat, zu einer naiven Post-Privacy-Utopie um (Kaptitel 3: “Living in a Glass House”). Diese gipfelt im zustimmenden Zitieren von ‚Weisheiten’ wie “My privacy policy is ‘Don’t do bad things.’” (p. 63) oder “In a world of infinite transparency and zero privacy, it’s a lot safer” (p. 64). Dass Newsom deshalb auch mehrfach die Vorzüge von Klarnamenspflicht betont, ist da nur folgerichtig.
Dabei ist es gerade die mit Anonymität verbundene Privatsphäre größerer Städte, die Subkulturen ermöglicht und für die sprichwörtlich freie Stadtluft sorgt. Das zu verkennen ist vor allem für einen ehemaligen Bürgermeister von San Francisco und Helden der Schwulen- und Lesbenbewegung – er hatte eigenmächtig die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet – verwunderlich.
Hinzu kommen apodiktische Aussagen wie “We have to accept the fact that top-down hierarchy is no longer working and it won’t ever work again” (p. xxii). Selbst jenen, die zustimmen, dass die Crowd viele Aufgaben besser zu erledigen vermag als bürokratische Apparate, dürfte diese fundamentale Ablehnung von Hierarchien wohl zu weit gehen. Ganz zu schweigen von neuen Top-Down-Hierarchien im Netz, die von Google, Facebook und anderen Plattformbetreibern erfolgreich etabliert wurden.
Ähnlich auch das durchaus interessante Plädoyer im öffentlichen Bereich stärker auf Gamification – also spielerische Formen der Bürgerbeteiligung – und mit Preisgeldern ausgestattete Ideenwettbewerbe zu setzen (vgl. beispielsweise die Plattform für staatliche Ideenwettbewerbe challenge.gov, p. 147). Denn die Euphorie für Ideenwettbewerbe geht dann wieder zu weit, wenn nur noch das Ergebnis und nicht auch der Prozess zählt. So meint Newsom, dass zuviel Geld für die Entwicklung von AIDS-Medikamenten verschwendet wurde und einfach stattdessen einen Preis auszuloben effizienter gewesen wäre (p. 155) – von gruseligen Biologismen ganz zu schweigen, wie zum Beispiel wenn Peter Diamandis zustimmend zitiert wird mit “‘We are genetically bred to compete.’” (p. 156)
Der spannendste Gedanke in Citizenville ist der Vorschlag, die öffentliche Hand sollte ein Selbstverständnis als offener Plattformprovider entwickeln. Newsom hat dabei vor allem die kommunale Ebene im Blick und fordert die Etablierung standardisierter und offener Schnittstellen:
“That ‘s the beauty of an open API – any city can adopt it and then use apps and technology there as well. The more we can share, the better off we are.” (p. 93)
Gerade auch angesichts aktueller Diskussionen um die staatliche Pflicht zur Gewährleistung von Netzneutralität ist diese These von großer Brisanz (vgl. auch Michael Seemanns These, die zentrale Forderung der Piratenpartei sei jene nach Plattformneutralität). Welche Implikationen aber aus diesem Selbstverständnis für die öffentliche Hand folgen und wo die Grenzen dieses Ansatzes liegen, dazu findet sich leider kaum etwas in dem Buch.
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Bündnisse für Transparenzgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
In Hannover wurde letzte Woche ein “Bündnis für Transparenz in Niedersachsen” ins Leben gerufen, Gründungsmitglieder sind der Chaos Computer Club Hannover (C3H), der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover und der Landesverband Bremen/Niedersachsen des Vereins Mehr Demokratie. Das Bündnis will ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild erschaffen – dafür soll in einem öffentlichen Wiki ein eigener Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird an einem Transparenzgesetz gearbeitet. Dort können bis zum 31. Mai noch Kommentare und Änderungsvorschläge zu einem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeiteten Gesetzesentwurf eingereicht werden. Die Fraktion plant den Gesetzentwurf im Juni in den Landtag einzubringen.
Auf der Homepage des Bündnisses für Transparenz in Niedersachsen heißt es:
Ein Transparenzgesetz regelt den freien Zugang zu Informationen der Politik und Verwaltung (wie Verträge, Ausgaben, Bauvorhaben) für alle Bürgerinnen und Bürger. Niedersachsen ist eines von fünf Bundesländern, in dem diese Informationszugangsrechte nicht gesetzlich geregelt sind. In zehn Bundesländern und auf Bundesebene gibt es gesetzliche Regelungen, in Hamburg gilt sogar ein Transparenzgesetz mit weitreichenden Veröffentlichungspflichten für staatliche Stellen. Presseberichten zufolge arbeitet die Landesregierung an einem Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen. Falk Garbsch vom C3H kommentiert dies so: „Gut, dass die Landesregierung hier aktiv wird. Aufgrund der Presseberichte werden wir die Aktivitäten aber kritisch begleiten. Denn wir wollen ein Transparenzgesetz und kein Informationsfreiheitsgesetz“.
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Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen
Das Bundeskanzleramt verweigert noch immer die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Der Rat des Bundesbeauftragten zur andauernden Verweigerung: Wir sollen die Anfrage einfach nochmal stellen.
Im Oktober 2012 haben wir eine Anfrage auf FragDenStaat.de gestellt, in der wir das Bundeskanzleramt nach “allen Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden” gebeten haben. Im Dezember kam dann die etwas verblüffende Antwort:
Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.
Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Also empfiehlt der uns […] die Anfrage einfach nochmal zu stellen:
Leider hat das Bundeskanzleramt seine Position hinsichtlich Ihres Antrags auf Informationszugang nicht verändert. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten. Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.
Es überzeugt auch nicht der Hinweis des Bundeskanzleramts, die in seinen Akten befindlichen Stellungnahmen Dritter seien allgemein zugänglich und daher nach § 9 Abs. 3 IFG nicht herauszugeben. Hier hätte Ihnen zumindest die genaue Fundstelle mitgeteilt werden müssen, wo die begehrten Informationen zu finden sind.
Nicht nachvollziehen kann ich die Rechtsauffassung, dass Pressemitteilungen und Stellungnahmen als Teil der behördeninternen Beratung nach § 3 Nr. 3 Buchst. b und § 4 Abs. 1 S. 1 IFG dem Informationszugang verschlossen sein sollen. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG bestimmt ausdrücklich, dass Stellungnahmen Dritter gerade nicht dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen.
Angesichts des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens könnte es angeraten sein, einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen. Das Bundeskanzleramt müsste dann begründen, warum es die weitere Einstufung der Informationen für erforderlich hält.
Meinetwegen – also haben wir nochmal eine Anfrage gestellt, diesmal nach den “Kabinettsprotokollen zum Prozess um das Leistungsschutz für Presseverlage.”
Dem Geist der Informationsfreiheit entspricht das nicht wirklich.
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Netzneutralität in der EU: Parlament “bekräftigt das Prinzip”, Kommission “bereitet Empfehlungen vor”
Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda eiert noch immer um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität herum. Das geht aus ihrer Antwort auf einen Protest-Brief von Verbraucherschutz- und Digital Rights-Organisation hervor. Unterdessen hat das Parlament in einem Bericht beiläufig das Prinzip der Netzneutralität bekräftigt.
Im April haben über 80 Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen um die europäischen Dachverbände European Digital Rights (EDRi) und die europäische Verbraucherschutzorganisation (BEUC) die EU-Kommission aufgefordert, endlich EU-weit das Prinzip der Netzneutralität zu sichern.
Jetzt hat EDRi die Antwort der Kommissarin Neelie Kroes veröffentlicht:
As you know I have constantly emphasised the importance of an open and neutral Internet. I want users to be able to access the full Internet and to have a large choice to find the Internet product they prefer. As you acknowledge, some traffic management is necessary to ensure efficiency of networks. However, I am convinced that the future of the Internet is in innovation, investments and competition. Traffic management should not be used to limit consumer choice, Rather, I want every ISP to offer full, best effort Internet access products to its customers.
A common European approach is needed as divergent national measures would increase the risk of fragmentation of the Single Market, In this regard, I note that there are still recent examples of blocking of competing Services on discrimination in favour of own Services.
The European Commission is, therefore, preparing substantial recommendations which will address transparency and switching issues will also address specifically the responsible use of traffic management practices.
EDRi kommentiert:
Neelie Kroes bleibt unverbindlich über die politische Richtung ihrer angekündigten Empfehlungen. Die extreme Unbestimmtheit der Sprache könnte ein Hinweis sein auf erhitzte interne Diskussionen in der Europäischen Kommission.
Einerseits könnte ihr “Champagner”-Ansatz bedeuten, dass sie kastrierte Internet-Zugänge erlauben könnte, so lange es auch andere gibt. Das würde jedoch den Grundsatz unterlaufen, dass alle Internet-Inhalte auch allen Internet-Nutzer/innen zur Verfügung stehen – “eine katastrophale und unnötige Einschränkung des Grundrechts auf die Freiheit, Informationen zu vermitteln.”
Zudem scheint sie mit Transparenz und Anbieter-Wechsel noch immer auf den Markt zu setzen. Der uns diese Situation aber erst einbringt. Daher fordert EDRi, wieder und wieder, eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf EU-Ebene, wie es die Niederlande und Slowenien vorgemacht haben.
Außerdem hat heute das Europäische Parlament den Bericht über die EU-Charta: Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU mit 539 zu 70 Stimmen angenommen.
Damit haben sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass auf EU-Ebene der staatliche Einfluss auf die Medien in Zukunft besser überwacht werden soll. Darüber hinaus befürwortet der angenommene Text die Ausweitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, um die uneingeschränkte Wahrung von Pressefreiheit und Medienvielfalt zu gewährleisten.
Auf Antrag des sozialdemokratischen Abgeordneten Josef Weidenholzer aus Österreich wurden “nicht nur die traditionellen Medien, sondern auch die Medienfreiheit im Internet” einbezogen:
Für den SPÖ-Europaabgeordneten ist das auch eine Frage des Zugangs. Zur Medienfreiheit gehöre es auch, dass alle Menschen Zugang zu Medien haben und zu erschwinglichen Preisen effektiv über Internetverbindungen verfügen bzw. Zugang dazu haben. “Die bewusst herbeigeführte Drosselung der Flatrate wie dies gegenwärtig die deutsche Telekom praktiziert, stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Netzneutralität dar”, sagt Weidenholzer.
So heißt es in dem Bericht in Punkt 12:
Das Europäische Parlament […] bekräftigt das Prinzip der Netzneutralität, welches gewährleisten soll, dass das Internet eine freie und offene, demokratische Kommunikation fördernde Technologie bleibt;
Für den fraktionslosen Abgeordneten Martin Ehrenhauser (ebenfalls aus Österreich) reicht das nicht:
Das Thema Netzneutralität wird in dem Bericht lediglich beiläufig behandelt, ein klares Bekenntnis zu einer EU-weiten Verankerung der Netzneutralität findet sich im Bericht nicht. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärt dazu: „Wir leben in einer digitalen Gesellschaft. Zeitungen und Bücher im herkömmlichen Sinn werden früher oder später verschwinden. Das Publizieren und Konsumieren von Medien wird sich zunehmend digitalisieren. Die Frage der Netzneutralität, sprich die Frage der Gleichbehandlung aller Daten im Netz, ist somit eine entscheide Frage der Freiheit der Medien. Ohne Netzneutralita?t werden große Netzbetreiber enormen Einfluss darauf haben, zu welchen Informationen wir Zugang erhalten und welche uns vorenthalten werden. Daher müssen wir das Prinzip der Netzneutralität europaweit rechtlich verankern. Ein zaghaftes Bekenntnis ist keinesfalls ausreichend.“
Das durfte er auch im Plenum des Europäischen Parlaments sagen – vor circa zwei Leuten:
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Hollywood-Studios lassen Links zu Pirate Bay Dokumentation löschen
Wie TorrentFreak berichtet, haben mehrere Hollywood-Studios die Löschung von Links, welche zum Dokumentationsfilm “TPB AFK: The Pirate Bay Away From Keyboard” führen, bei Google beantragt. Solche Löschanfragen sind nichts außergewöhnliches, versuchen die Hollywood-Studios doch so viele Filme zu löschen wie nur möglich. Bemerkenswert ist aber, dass die besagte Dokumentation unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND veröffentlicht wurde und somit kostenlos herunterzuladen ist.
Ob es sich bei den Löschanfragen von Studios wie Fox, Lionsgate oder Viacom um ernsthafte Anfragen oder aber ob es sich um ein Versehen handelt ist nicht sicher. TorrentFreak geht zur Zeit jedoch von einem Versehen aus:
Most DMCA takedown processes are fully automated and somehow the TPB-AFK links were (mistakenly) associated with infringing titles.
Doch auch wenn es sich bei der Löschanfrage nur um ein Versehen gehandelt hat, macht es die Sache nicht weniger problematisch. Schließlich ist der Download und die Verbreitung des Films rechtlich einwandfrei. Solche Situationen zeigen ein ums andere Mal wie kaputt das System ist, wenn Rechteinhaber, wie in diesem Fall die Hollywood-Studios, sogar Links zu Inhalten löschen können, an denen sie nachweislich keine Rechte halten. Aber auch Unternehmen wie Google scheinen die Löschanfragen einfach umzusetzen, ohne die Listen auf Korrektheit zu prüfen.
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Guantanamo: WLAN aus, weil Anonymous mit Angriff drohte
Das US-Militär hat in den Gefangenenlagern der Guantanamo Bay Naval Base den WLAN Zugang abgeschaltet, nachdem das lose Kollektiv Anonymous mit Angriffen gedroht hatte. Samuel House, Sprecher des Gefangenenlagers, bestätigte dies gestern als präventiven Schritt und sagte gegenüber der Associated Press (AP), dass auch der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter von Militär-Computern aus gesperrt ist.
Letzte Woche Freitag startete Anonymous die “Operation Guantanamo”, eine Kampagne die mit “twitterstorms, email bombs and fax bombs” Aufmerksamkeit auf die Situation von Gefangenen, auf Menschenrechtsverletzungen und den Hungerstreik der Häftlinge richten soll. Anonymous habe angekündigt, die Online-Aktivitäten im Lager zu stören. Bislang ist nichts derartiges passiert und wie lange das WLAN aus bleibt, ist ebenfalls unklar.
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ePetition für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
Auf der offiziellen ePetitionsplattform des Deutschen Bundestag gibt es seit heute die Petition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” des Studenten Johannes Scheller zum mitzeichnen. Der Text ist klar und kurz gehalten:
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter (“Provider”) verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen.
Wir teilen die Forderung nach einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität, sind aber nach den zahlreichen Erfahrungen der letzten Jahre etwas ernüchtert, was dieses ePetitions-Werkzeug betrifft. Zwar hat es mal vor vier Jahren bei Zensursula geholfen, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, seitdem kann man aber die sinnvollen Petitionen, die auch was gebracht haben, an einer Hand abzählen. Wobei mir das auch schon schwer fällt, mir fällt gerade nur die Hebammen-Petition ein. Im vergangenen Jahr war eine ACTA-Petition erfolgreich, um das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnern in wenigen Wochen zu bekommen. Als die Petition dann im Petitionsausschuss dran war, interessierte sich außer uns niemand mehr dafür.
Insofern gibt es bei uns in der Redaktion eigentlich immer dieselbe Reaktion “Nicht schon wieder eine ePetition”, wenn (fast täglich) die Hinweise auf eine solche unsere Mailboxen fluten. Aber manchmal machen wir trotzdem Ausnahmen. In diesem Fall, weil sie klar formuliert ist. Aber wir sagen auch ganz klar: Diese ePetitionen sind zwar ganz nett, aber in der Praxis eher eine Demokratiesimulation und sie bringen echt wenig. Man sollte jetzt nicht alle Ressourcen darauf schmeißen, irgendwie zu schauen und zu hoffen, dass man unbedingt mehr als 50.000 Mitzeichner gewinnen muss. Um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität durchzusetzen, sind viele unterschiedliche Maßnahmen und Schritte notwendig, solange die Bundesregierung sowas nicht machen will und der Markt alleine die Netzneutralität abschafft.
Bereits bei Bekanntgabe der Drosselkom-Pläne hatte der Düsseldorfer Abiturient Malte Götz bei der Kampagnenplattform change.org eine Petition gestartet, die sich an die Deutsche Telekom richtete. Bis heute kamen 190.000 Unterstützer zusammen, die Telekom bedankte sich artig für die Aufmerksamkeit und macht weiter wie bisher.
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Black Code: Inside the Battle for Cyberspace – Neues Buch ruft dazu auf, die Freiheit im Internet zu verteidigen
Die ursprüngliche Verheißung des Internets als globaler Gemeinschaftsraum für geteiltes Wissen und Kommunikation ist in Gefahr. Das beschreibt Ronald Deibert, Direktor des Citizen Lab, in seinem neuen Buch “Black Code”. Darin legt er detailliert dar, wie Unternehmen, Regierungen, Polizei und Kriminelle gemeinsam unsere “digitale Wasserversorgung vergiften” – und dass wir uns wehren müssen.
Über das kanadische Citizen Lab und dessen Direktor Ronald Deibert haben wir hier wiederholt berichtet. Heute ist das neue Buch von Deibert erschienen: Black Code: Inside the Battle for Cyberspace
As cyberspace develops in unprecedented ways, powerful agents are scrambling for control. Predatory cyber criminal gangs such as Koobface have made social media their stalking ground. The discovery of Stuxnet, a computer worm reportedly developed by Israel and the United States and aimed at Iran’s nuclear facilities, showed that state cyberwar is now a very real possibility. Governments and corporations are in collusion and are setting the rules of the road behind closed doors.
This is not the way it was supposed to be. The Internet’s original promise of a global commons of shared knowledge and communications is now under threat.
Cory Doctorow von Boing Boing hat es schon gelesen und eine Rezension geschrieben: How to make cyberspace safe for human habitation
Ronald Deibert’s new book, Black Code, is a gripping and absolutely terrifying blow-by-blow account of the way that companies, governments, cops and crooks have entered into an accidental conspiracy to poison our collective digital water supply in ways small and large, treating the Internet as a way to make a quick and dirty buck or as a snoopy spy’s best friend. The book is so thoroughly disheartening for its first 14 chapters that I found myself growing impatient with it, worrying that it was a mere counsel of despair.
But the final chapter of Black Code is an incandescent call to arms demanding that states and their agents cease their depraved indifference to the unintended consequences of their online war games and join with civil society groups that work to make the networked society into a freer, better place than the world it has overwritten.
Sein Fazit:
Black Code is a manifesto for a 21st-century form of network stewardship, a sense of shared responsibility toward our vital electronic water supply. It’s a timely rallying cry, and sorely needed.
Das Buch ist 320 Seiten stark, bei Random House erschienen und erhältlich als Totbaum oder e-Book. Vorwort und Einführung gibt’s als Leseprobe:
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FBI fordert erweitertes Abhörgesetz: keine gute Idee
Die Art, wie Menschen miteinander kommunizieren, hat sich durch das Internet grundlegend verändert. Und diese Veränderungen sind noch längst nicht abgeschlossen. Immer mehr Informationen werden über das Internet auf dem Handy oder verschiedene “Peer-to-Peer”-Anwendungen, wie beispielsweise Skype, ausgetauscht. Was dem Menschen eine scheinbar größere Freiheit bietet, scheint für einige Strafverfolgungsbehörden aber zum Problem zu werden. Zuletzt forderte das FBI größere Befugnisse beim Abhören der Bürger. Insbesondere wurde gefordert, dass jede Software und jedes Kommunikationsgerät eine versteckte Schnittstelle zum Abhören der Kommunikation beinhalten müsse. Firmen die diese technischen Hintertüren nicht anbieten, würden mit Geldstrafen belegt werden. In einem Artikel mit dem Namen “CALEA II: Risks of Wiretap Modifications to Endpoints” treten 20 renominerte Sicherheitsexperten und Kryptographen diesen Forderungen des FBI entgegen, indem sie darlegen das solche Überwachungsmaßnahmen ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Autoren der Studie legen erst einmal die momentane rechtliche und technische Situation dar. Erläutert wird hierbei unter anderem der “Communications Assistance for Law Enforcement Act”, kurz CALEA. Dieses Gesetz sieht vor, dass sämtliche Telekommunikationsanbieter, seien es Festnetz-, Mobilfunk-, oder Internetanbieter, ihre Infrastruktur so aufbauen müssen, dass nationale Strafverfolgungsbehörden jederzeit Zugriff auf die Kommunikation der Nutzer haben. Es werde ausgenutzt, dass alle Kommunikation durch einen Knotenpunkt läuft und von dort abgegriffen und mitgehört werden kann. Dieses alles geschehe ohne das der Nutzer etwas davon mitbekomme.
Durch neue Kommunikationsmedien sei die Überwachung allerdings nicht mehr so effektiv:
Now, however, users are increasingly mobile and use services from a variety of service providers at an increasingly large number of access points, making it more challenging to predict how a user will be connected at a given moment. As we understand the government’s problem, the geographically-limited routing facilities that had previously been the focal point of interception no longer provide access to all a target’s communications.
Doch nicht nur die geographische Unvorhersagbarkeit ist ein Problem für Behörden, auch die Nutzung von “Peer-to-Peer”-Anwendung sei ein Problem, da die Kommunikation nicht mehr über einen zentralen Punkt laufe, wo sie von den Behörden mit gelesen werden kann. Als Beispiel wird das Netzprotokoll SIP genannt, welches häufig in der IP-Telefonie Anwendung findet. Die einzige Möglichkeit solche Kommunikation zu überwachen sei es, Überwachungstechnologie direkt in die Software oder aber die Kommunikationsgeräte zu implementieren.
These technical limitations of centralized monitoring have led to suggestions that instead monitoring should be provided at the endpoints. That is, end-user software should be modified to support monitoring. When monitoring is desired, the feature is activated and the software starts delivering copies of its keys, traffic, or both to some monitoring point. This may or may not be achievable in a way that is undetectable to the user.
Dieses sei allerdings gefährlich, würde es die Sicherheit dieser Software und Geräte erheblich gefährden:
A wiretap design mandate on communications tools is, plainly put, an opportunity for increased exploitation.[...], extending CALEA to endpoint software and devices will make communications systems, products and services even more vulnerable.
Doch sehen die Autoren nicht nur ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko in der direkten Überwachung des Endgeräts. Auch sei die Umsetzung nicht praktikabel, wie sie mit Blick auf Open-Source Software näher erläutern:
It is important to understand that because these systems are built on open standards, modified software without lawful intercept capability will be able to interoperate with systems with the intercept capability and with unmodified systems. To take an extreme example, say that all U.S.-made Web browsers support CALEA II, thus allowing wiretapping of any WebRTC session. Two users who desire unmonitorable communications need only download secure foreign-made versions of one of the major browsers and they can make secure calls using exactly the same infrastructure as those that must use compliant versions. We should expect that any user who is concerned about monitoring —
including many potential monitoring targets — would obtain and use an unmonitorable version of a given product or service.
Der Vorstoß des FBI, aber auch anderer Behörden außerhalb der USA die nach immer mehr Überwachung rufen, scheint ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung der Bürger zu sein. Und wie so oft scheinen die Behörden vor lauter Gier nach Daten, die Praktikabilität, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit ihres Vorstoßes, komplett außer acht gelassen zu haben. Der gesamte Artikel ist als pdf hier zu finden.
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Operation Aurora: Chinesische Hack-Angriffe auf Google galten nicht nur Aktivisten, sondern der Unterstützung von Spionen
Google China Beijing. Autor: Fan Yang. Creative Commons: BY-SA 3.0.
Die Hack-Angriffe auf Google und andere Firmen im Jahr 2009 sollten wohl herausfinden, welche chinesischen Spione von den USA beobachtet werden. Das berichten ein Mitarbeiter von Microsoft sowie aktuelle und ehemalige Regierungsbeamte. Google hatte nach der “Operation Aurora” den chinesischen Markt verlassen – angeblich weil Menschenrechtsaktivisten ausgespäht wurden.Im Januar 2010 kündigte Google einen “neuen Ansatz für China” an, das zunächst als Rückzug aus dem Reich der Mitte gewertet wurde. Vorausgegangen waren intensive digitale Spionage-Angriffe aus China, die den Namen Operation Aurora erhielten. Im Firmen-Bog erklärte Google damals, dass “ein primäres Ziel der Angreifer der Zugriff auf die Gmail-Konten von chinesischen Menschenrechtsaktivisten” war.
Das war wohl nicht die ganze Wahrheit. Letzten Monat sagte Dave Aucsmith vom Microsoft Institute for Advanced Technology in Governments, dass auch Microsoft von den Angriffen betroffen war. Statt “normalen” Aktivisten waren die Angreifer “auf der Suche nach den Konten, für die wir rechtliche Anordnungen zum Abhören hatten”.
Das bestätigten jetzt “aktuelle und ehemalige Regierungsbeamte” der Washington Post:
Als Google den Angriff untersuchte, machten die Techniker eine überraschende Entdeckung: die Datenbank mit jahrelangen Informationen über staatliche Überwachungsbeschlüsse wurde gehackt.
Die Datenbank enthielt Informationen über Tausende von Überwachnungs-Beschlüssen durch Gerichte im ganzen Land, die Strafverfolgungsbehörden erlauben, die E-Mails von Verdächtige zu überwachen.
Die sensibelsten Anordnungen kamen jedoch von einem Bundesgericht, das die Überwachung von ausländischen Zielen wie Spionen, Diplomaten, mutmaßlichen Terroristen und Agenten anderer Regierungen genehmigt. Diese Aufträge, unter dem Gesetz zum Abhören in der Auslandsaufklärung (FISA) ausgestellt werden, sind geheim.
Mit diesen Informationen kann ein Staat seine Agenten warnen, Informationen löschen und Menschen außerhalb des Landes bringen, so ein Beamter gegenüber der Washington Post. Auch Aucsmith analysiert:
Das ist brilliante Spionageabwehr. Wenn man herausfinden will, ob ihre Spione entdeckt wurden sind, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können versuchen, beim FBI einzubrechen und die Informationen da zu finden. Vermutlich das ist schwierig. Oder sie infiltieren die Personen, für die Gerichte Überwachungsanordnungen beschlossen haben und versuchen, die Informationen auf diese Weise finden. Wir denken, sie haben letzteres getan, zumindest in [Microsofts] Fall.
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