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netz und politik

Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 17:33

Das Prinzip der Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert werden. Das fordert auch die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder. “Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet”, so die Minister.

Nach den Verbraucherzentralen nehmen sich auch die Verbraucherschutzministerien dem Thema Netzneutralität an. Die von Grünen geführten Verbraucherschutzministerien Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben zusammen Vorschläge für Verbraucherschutz in der digitalen Welt eingebracht, darunter “die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG)”:

„Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden“, sagte Bonde. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte der Minister. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Darüber hinaus sichere Netzneutralität das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Meinungsfreiheit.

Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder letzte Woche wurde dieser Vorschlag angenommen. Der Minister aus BaWü dazu:

Dass die Länder auf unseren Antrag hin den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, ist ein starkes Signal Richtung schwarz-gelbe Bundesregierung. Es muss verhindert werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigene Angebote bevorzugt oder Internetdienste sachlich ungerechtfertigt verlangsamt, benachteiligt oder blockiert. Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Auch die anderen Vorschläge sind unterstützenswert:

Keine Schlechterstellung beim Kauf von eBooks & Co: Weiterverkauf digitaler Güter ermöglichen

„Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies nicht nachvollziehbar und eine Schlechterstellung gegenüber dem erlaubten Weiterverkauf von analogen Gütern wie Büchern. Daher fordert Baden-Württemberg auf der VSMK, dass der Erwerb und die damit einhergehenden Rechte analoger und digitaler Güter gesetzlich gleichgestellt werden“, erläuterte Bonde. Dies gelte für eBooks, MP3-Musik, Filme und weitere digitale Güter.

Strengere gesetzliche Anforderungen an Scoring-Verfahren

Unter Scoring versteht man ein Berechnungsverfahren, bei dem Auskunfteien auf Grund von Erfahrungswerten die voraussichtliche Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern beurteilen. Hier setzen sich Baden-Württemberg und die weiteren Länder für stärkere Auskunftsrechte von Betroffenen sowie mehr Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit ein. „Wir fordern außerdem, dass bei einer Bonitätsbewertung die Adresse und das Wohnumfeld generell nicht berücksichtigt werden dürfen“, so Bonde.

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Categories: netz und politik

EU Hackathon 2013: Visualisieren, wie Behörden auf private Online-Kommunikation zugreifen und gewinnen

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 16:58

Am 24. und 25. September findet die dritte Ausgabe des EU Hackathon statt. Unter dem Motto “Hack4YourRights” sollen Daten- und Visualisierungsprojekte zum Thema Datenschutz und Privatsphäre entwickelt werden. Ausgewählte Teilnehmer bekommen Reise und Unterkunft bezahlt, der oder die Gewinner erhelten 5.000 Euro.

Aus dem Aufruf für dieses Jahr:

To ensure that officials are acting in the public interest, citizens should know when and why governments demand access to their information. Using data sets from network analysis, corporate Transparency Reports and freedom of information (FOI) requests, create apps and visualizations that shed light on the state of government surveillance in their country and exercise their democratic rights to due process and greater transparency.

Gesponsort wird das Ganze von Google. Eine Reihe von Digital Rights NGOs sind Unterstützer, darunter auch European Digital Rights (EDRi), Electronic Frontier Foundation (EFF), Open Knowledge Foundation (OKFN) und Digitale Gesellschaft.

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Categories: netz und politik

re:log – Interaktive Karte visualisiert Besucherströme der re:publica 2013 anhand von W-LAN-Daten

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 14:45

Der Aufenthaltsort und die Wege aller Geräte, die das W-LAN auf der re:publica 2013 verwendet haben, sind jetzt auf einer interaktiven Karte nachvollziehbar. Eine Web-Anwendung visualisiert die Besucherströme der Konferenz, die anonymen Rohdaten gibt es zum Download. Die Visualisierung zeigt, dass Mobilfunkgeräte mobile Tracking-Devices sind – und was die beliebtesten Veranstaltungen waren.

Da das W-LAN und das Internet auf der diesjährigen re:publica funktionierte, wurde es auch fleißig genutzt. Mehr als 6.700 Geräte haben sich eingebucht. Der Datensatz, wann welches Gerät (identifiziert anhand der Hardware-Adresse des jeweiligen WLAN-Adapters) welchen Wireless Access Point verwendet hat, ist jetzt anonymisiert (also ohne die MAC-Adressen) zum Download erhältlich: republica13-wlan-data.csv.zip (1,5 MB) Dank dafür geht an die Netzwerk-Techniker von picocell und newthinking. Die Daten sehen so aus:

Zeit Accesspoint Raum x (ungefähr) y (ungefähr) fortlaufende Gerätenummer 2013-05-05 T11:46:00.000Z ap-r1-m2-001 lounge 1.48162 0.19452 0 2013-05-05 T11:46:00.000Z ap-r1-m2-001 lounge 1.48162 0.19452 1 2013-05-05 T11:46:00.000Z ap-r1-m2-002 garderobe 1.27946 0.11638 2

 

Die Daten-Spezialexperten von OpenDataCity haben daraus einen interaktiven Plan erstellt. Hier ein kurzes Interview mit den Machern:

netzpolitik.org: Coole Visualisierung! Wie lange habt ihr dafür gebraucht?

OpenDataCity: Vor knapp 10 Tagen haben wir die Daten bekommen. Seitdem hat bei uns vor allem Michael Kreil viel Zeit damit verbracht, die App zum Laufen zu bringen.

netzpolitik.org: Was war die interessanteste Erkenntnis?

OpenDataCity: Das es geht. Theoretisch war uns das klar. Es auszuprobieren, zu sehen und dann noch für alle sichtbar zu machen, ist was ganz anderes.

netzpolitik.org: Was können wir aus der Visualisierung lernen?

OpenDataCity: Einerseits zeigt re:log, wie viele Datenspuren wir oft hinterlassen. Insofern wäre gut, wenn die Anwendung dazu beiträgt, dass Leute erst einmal kurz nachdenken, warum jemand ein “Free Wifi” anbietet. Anderseits ist re:log aber auch ein interessantes Tool, zu Dokumentation und Analyse von solchen Großveranstaltungen.

Weitere Hintergründe gibt’s auch im Blog von Lorenz Matzat auf datenjournalist.de:

Da die Macher einen detailliertes Mitschneiden des W-LAN nicht angekündigt hatten – etwa die Aufzeichnung der gesamten Hardware/MAC-Adressen oder des Traffics auf einem Gerät – kann aus Datenschutzgründen nur der Aspekt Verbindungsdauer und -ort ausgewertet werden.

Fürs kommende Jahr, so wird angekündigt, wolle man aber “gerne vom ‘Aluhut-’ in den ‘Spackeria-Modus’ wechseln” und eine tiefergehende Analyse ermöglichen.

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Journalisten decken Datenleck auf und werden daraufhin angeklagt

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 14:07

Die Geschichte klingt ein wenig paradox: Nachdem zwei amerikanische Reporter ein Datenleck bei Telekommunikationsunternehmen aufgedeckt haben, werden sie von den Unternehmen als “Hacker” bezeichnet und von ihnen angeklagt. Interessant wird es jedoch wenn man sich anschaut wie die “hackenden” Reporter an die Daten gekommen sind – nämlich per einfacher Suchanfrage bei Google.

Es geht konkret um zwei Journalisten der amerikanischen Nachrichtenseite “Scripps”, die den Fall auch selbst in einem Artikel schildern. Insgesamt geht es um rund 170.000 Datensätze der Telekommunikationsunternehmen TerraCom und YourTel, welche die Reporter fanden:

The records include 44,000 application or certification forms and 127,000 supporting documents or “proof” files, such as scans or photos of food-stamp cards, driver’s licenses, tax records, U.S. and foreign passports, pay stubs and parole letters. Taken together, the records expose residents of at least 26 states.


Nachdem die beiden Reporter das Datenleck durch die Suchanfrage bei Google fanden informierten sie die beiden Unternehmen, welche darauf die Sicherheitslücke schlossen. Der indische Call-Center Betreiber Vcare, welcher die Server von TerraCom und YourTel betreibt, untersuchte daraufhin die Umstände des Datenlecks. Und das Ergebnis ist äußerst kurious. Wie ArsTechnica berichtet, meldete sich kurze Zeit später ein Anwalt, der beide Unternehmen vertritt:

However, Vcare and the two telecom companies assert that the reporters “hacked” their way into the data using “automated” methods to access the data. And what was this malicious hacking tool that penetrated the security of Vcare’s servers? In a letter sent to Scripps News by Jonathan D. Lee, counsel for both of the cell carriers, Lee said that Vcare’s research had shown that the reporters were “using the ‘Wget’ program to search for and download the Companies’ confidential data.” GNU Wget is a free and open source tool used for batch downloads over HTTP and FTP. Lee claimed Vcare’s investigation found the files were bulk-downloaded via two Scripps IP addresses.

Wget ist ein einfaches Kommandozeilenprogramm des GNU-Projekts, mit dessen Hilfe Inhalten aus dem Internet heruntergeladen werden können. Wget ist keineswegs ein “Hacker”-Programm sondern wird mit nahezu jeder Linux-Distribution ausgeliefert und wird häufig eingesetzt um große Datenmengen herunterzuladen – wie auch in diesem Fall. Das Aufdecken eines Datenlecks mit Hilfe der Google-Suche und eines freien Downloadprogramms als Hackerangriff darzustellen, zeugt entweder von einer großen Menge Unwissenheit, Ignoranz oder aber Humor.

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Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 21

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 14:00

Die wichtigsten netzpolitischen Themen der Woche im Überblick und als kleiner Podcast (mp3):

  • ePetition für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität

Auf der offiziellen ePetitionsplattform des Deutschen Bundestag gibt es seit Dienstag die Petition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” des Studenten Johannes Scheller zum mitzeichnen. [Zum Artikel]

  • Bundestag debattiert Netzneutralität – im Protokoll

Der Bundestag hat in der Plenardebatte am vergangenen Donnerstag theoretisch über Netzneutralität diskutiert. Theoretisch dadurch, dass die Debatte nur als “Reden zu Protokoll” stattfand, weil die Opposition wohl alle Plenardebatten-Kärtchen bereits gezogen hatte und die Regierungskoalition anscheinend kein großes Interesse an einer öffentlichen Debatte hatten. Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Linksfraktion, die Netzneutralität festzuschreiben. [Zum Artikel]

  • Netzneutralität in der EU: Parlament “bekräftigt das Prinzip”, Kommission “bereitet Empfehlungen vor”

Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda eiert noch immer um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität herum. Das geht aus ihrer Antwort auf einen Protest-Brief von Verbraucherschutz- und Digital Rights-Organisation hervor. Unterdessen hat das Parlament in einem Bericht beiläufig das Prinzip der Netzneutralität bekräftigt. [Zum Artikel]

  • Nicht ACTA, aber genau so wichtig: Entscheidung über EU-Datenschutzreform fällt jetzt

In den letzten Tagen ist uns immer wieder aufgefallen, dass sowohl Netzbewegte als auch Journalistinnen und Journalisten den Anschluss an die Vorgänge rund um die EU-Datenschutzreform verloren haben – und natürlich auch Sascha Lobo(s Mutter). Dabei wird es gerade spannend: Das Europäische Parlament und die zuständigen Minister basteln momentan an eurem Datenschutz für die nächsten 20 Jahre. Bis zur Sommerpause wollen sie über ihre Positionen abstimmen. Wer sich einbringen will, muss das jetzt – während der Verhandlungen – tun. Am Tag der Abstimmung ist es schon zu spät. [Zum Artikel]

  • Staatstrojaner für Mac: Aktivist aus Angola mit Spyware überwacht, die weltweit zur Spionage eingesetzt wird

Der Apple-Rechner eines Anti-Korruptions-Aktivisten aus Angola wurde mit einem Staatstrojaner infiziert, der Screenshots an die Angreifer verschickt hat. Das hat der Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum letzte Woche entdeckt. Laut einer Sicherheits-Firma ist die Malware Teil eines größeren digitalen Spionage-Netzes, das auch Ziele in Deutschland infiziert hat. [Zum Artikel]

  • Operation Aurora: Chinesische Hack-Angriffe auf Google galten nicht nur Aktivisten, sondern der Unterstützung von Spionen

Die Hack-Angriffe auf Google und andere Firmen im Jahr 2009 sollten wohl herausfinden, welche chinesischen Spione von den USA beobachtet werden. Das berichten ein Mitarbeiter von Microsoft sowie aktuelle und ehemalige Regierungsbeamte. Google hatte nach der “Operation Aurora” den chinesischen Markt verlassen – angeblich weil Menschenrechtsaktivisten ausgespäht wurden. [Zum Artikel]

  • Deutsche Telekom erklärt soziale Frage der Drosselpläne

Der Drossel-Aspekt bei den aktuellen Drosselkom-Plänen ist der eine Aspekt, die geplante Abschaffung der Netzneutralität ist aber der gravierendere Teil dabei. Trotzdem ist die Kritik an der geplanten Abschaffung der Flatrates gerechtfertigt. Etwas irritierend agiert dabei die Deutsche Telekom. [Zum Artikel]

  • Chaos Computer Club veröffentlicht graphische Darstellung vom Grundgesetz

Anlässlich des 64. Geburtstages des deutschen Grundgesetzes, hat der Chaos Computer Club (CCC) gestern die Open-Data-Plattform DocPatch veröffentlicht. Das Ziel von DocPatch ist es, dass Nutzer die Entwicklung des Grundgesetzes in Graphiken und Texten nachvollziehen zu können. [Zum Artikel]

  • Informationsfreiheit: Malte Spitz verklagt Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen zur politischen Stimmungslage

Ein Einblick in Umfragen des Bundespresseamts zur politischen Stimmungslage in Deutschland würde die Regierungstätigkeit gefährden. Mit diesem Argument verweigert die Bundesregierung Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Der Grüne Politiker Malte Spitz hat deswegen Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. [Zum Artikel]

  • Internet-Zensur: Australische Finanz-Aufsichtsbehörde lässt Webseiten sperren

Die australische Regierung hat bestätigt, dass die australische Finanz-Aufsichtsbehörde (ASIC) für die Sperrung einer Reihe von Webseiten verantwortlich ist, welche mit betrügerischen Online-Angeboten in Verbindung gebracht werden. Doch die Sperrung ist aus mehreren Gründen nicht unumstritten. [Zum Artikel]

  • Google verabschiedet sich größtenteils von offenen Standards für Instant Messaging

Wie immer mal wieder während Googles I/O Entwicklerkonferenz genannt und nun von der Electronic Frontier Foundation (EFF) zusammengefasst, will Google die derzeit existierende Instant-Messaging Plattform “Talk” durch eine neue ersetzen, “Hangouts”. Diese mindert die Unterstützung für das freie Instant Messaging Protokoll XMPP (Jabber) enorm und gibt ebenfalls keine Möglichkeit mehr, die Archivierung aller Chat Nachrichten zu deaktivieren. Ein Wechsel von freien zu proprietären Protokollen und ein großer Schritt zurück für viele Nutzerinnen und Nutzer. [Zum Artikel]

  • Zwischenstand unserer Leserfinanzierungskampagne nach einem Monat Laufzeit

Vor fünf Wochen haben wir eine kleine Kampagne gestartet, um als weitere Refinanzierungssäule unserer Arbeit die Leserfinanzierung aufzubauen. In Zeiten, wo Werbung oftmals als die Hauptfinanzierungsquelle von Online-Journalismus gilt, wollten wir darauf verzichten, eine Adblocker-Ausschalt-Kampagne zu starten. [Zum Artikel]

  • Datenspuren 2013 – Privacy by Design

Unter dem Motto “Privacy by Design” findet am 7. und 8. September in Dresden die 2013er Ausgabe des Symposiums “Datenspuren” statt. [Zum Artikel]

Habt ein schönes Wochenende!

matthileo via photopin cc

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Netzpolitik - Polnische Facebook-Seite über Hitler sorgt für Empörung

derstandard - Fri, 24/05/2013 - 13:39
Autoren sprechen von "ironischer Darstellung"
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Netzpolitik - Wikileaks rügte "fehlerhaften" Film über eigene Enthüllungspraktiken

derstandard - Fri, 24/05/2013 - 13:04
Angebliche Drehbuch-Abschrift von US-Dokumentation veröffentlicht
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Türkische Regierung verhaftet Soldaten wegen angeblichem Whistleblowing zu Autobomben in Reyhanl?

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 12:36

Die türkische Regierung hat einen Angehörigen der Gendarmerie (Jandarma) verhaftet, der angeblich brisante Dokumente fotografiert und an die türkische Hackergruppe RedHack weitergegeben haben soll. Dies meldet gestern die türkische Tageszeitung Hürriyet. Der Fall hat Parallelen zu Bradley Manning, denn es geht um einen politisch brisanten Anschlag mit möglicherweise weitreichenden geopolitischen Folgen.

Hintergrund sind zwei Anschläge mit Autobomben vom 11. Mai in Reyhanl?, einer kleinen Grenzstadt zu Syrien. Vor zwei Wochen waren dabei 51 Menschen getötet und mehr als 150 verletzt worden. Sofort nach den Anschlägen behauptete die Regierung, der Anschlag ginge auf das Konto von linksradikalen Gruppen. Diese hätten Verbindungen mit dem syrischen Geheimdienst. Konkret genannt wurde die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C, obwohl diese sich eilig davon distanzierte. Mehrere vermeintliche Mitglieder wurden dennoch verhaftet. Zwölf bleiben in Haft, während sechs weitere ebenfalls Verfahren erwarten.

Die offensichtlich der DHKP-C nahestehende Gruppe RedHack hatte kurz darauf bei Twitter auf geleakte Dokumente verlinkt, die den Geheimdienst arg in Bedrängnis bringen. Denn daraus geht hervor, dass die paramilitärische Jandarma am 25. April, also mehr als zwei Wochen vorher über Fahrzeuge informiert wurde, die in der syrischen Stadt Rakka mit Bomben versehen wurden. Neben Details über die verwendeten Autos inklusive ihrer Kennzeichen wurde sogar ein vermutlicher Urheber genannt: Die Al Quaida nahestehende Al-Nusra-Front, die mit anderen Oppositionsgruppen gegen den sysrischen Präsidenten Assad kämpft.

Mit der Verhaftung des Soldaten übt sich die Regierung nun in Schadensbegrenzung. Ein Sprecher der Regierungspartei AKP kommentierte, die Dokumente seien nicht durch einen Hack öffentlich geworden. Vielmehr hätte der nun verhaftete Soldat die Fotos mit seinem Mobiltelefon gemacht und weiter verschickt. Der Innenminister bestätigt das laut der türkischen Tageszeitung Hürriyet:

It was determined that an identified officer at the provincial Gendarmerie command has taken a picture of these papers, which were due to be sent to the subordinate troops, and transmitted to the hackers via email.

Er verneinte, dass die geleakten Dokumente irgendeinen Bezug zu den Anschlägen hätten. Auch Premierminister Erdo?an verhielt sich zu dem Vorfall: Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem EU-Präsidenten Rompuy in Ankara erklärte er, das Veröffentlichen der Namen von Organisationen würde deren Propaganda nutzen. Vermutlich meint er die Al-Nusra-Front; jedoch hatte die Regierung nach Explosion der Bomben selbst als angebliche Urheber die DHKP-C benannt.

Der Leak lässt die Anschläge in einem anderen Licht erscheinen. Denn ist es absolut unklar, welchen Zweck die verhafteten Mitglieder der DHKP-C mit einem solchen Anschlag verfolgen sollten. RedHack vermutet nun, dass die türkische Regierung die Täter gewähren ließ, um einen Kriegsgrund gegen Syrien in der Tasche zu haben:

Turkish government is persistently telling lies to the people of Turkey. They clearly knew about the plans of Al-Qaeda to bomb Turkey. They clearly let this happen to use it in their own advantage in order to wage war on Syria with the backing of NATO and US. PM Erdogan was in USA shortly after the bombings. He chose to go to US instead of visiting Reyhanli.

Auf ihrer Tumblr-Website publizierte RedHack überdies Fotos die belegen sollen, dass der Distriktgouverneur von Reyhanli bereits ausländische Kämpfer empfing. Konkret geht es um zwei libysche Staatsangehörige, die auf einem anderen Bild mit Waffen zu sehen sind. Ob das zweite Bild in Syrien aufgenommen wurde bleibt aber unklar.

Als Motto von RedHack gilt “Halk için hack” (“Hacking for the people”). Über sich selbst wird auf der Webseite erklärt:

RedHack bedeutet: Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion und Einstellung, ausnahmslos für und miteinander zu kämpfen.
RedHack hat nie lobende oder beglückwünschende Worte erwartet. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Die einzige Erwartung ist, dass alle Mitmenschen aufwachen, verstehen und auch im tiefsten Innerem spüren, dass dieser Kampf für uns alle ist.

Die Gruppe macht in der Türkei schon länger mit spektakulären Aktionen auf sich aufmerksam. So hatte die RedHack die Polizei in Ankara um geheime Dokumente von deren Servern erleichtert, die teilweise geheime Informationen enthielten. Dabei ging es unter anderem um Ermittlungen wegen Korruption. Eine Webseite des Innenministeriums wurde ebenfalls gehackt und zum Bild des Ministers eines von Guy Fawkes montiert. Nach studentischen Unruhen wurden Server der Middle East Technical University in Ankara geknackt und ebenfalls Dokumente geleakt. Ein weiterer Coup konnte nachweisen, dass der Rektor einer anderen Universität von einer Bank ein Auto überlassen bekam und diese sogar die Versicherung bezahlte. Zur Zeit stehen vermeintliche Mitglieder von RedHack vor Gericht, das mögliche Strafmaß beträgt bis zu 24 Jahre.

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Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta [Update]

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 12:35

Vor zwei Tagen habe ich an dieser Stelle über Schönheitsfehler beim Digitalisierungsprojekt der Österreichischen Nationalbibliothek gebloggt, weil geheime Verträge mit Google eine Beschränkung für kommerzielle Nutzung für den Zeitraum von 15 Jahren vorsehen. Einer der wesentlichen damit verbundenen Probleme ist, dass von dieser Regelung auch die Wikipedia betroffen sein könnte, deren Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA) eine kommerzielle Nutzung explizit erlaubt.

Wie heise.de berichtet, hat nun die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel bekannt gegeben, ihre digitalisierten Werke unter einer ebendieser CC-BY-SA-Lizenz zugänglich machen zu wollen (PDF der Erklärung). Leider ist die Seite der Bibliothek derzeit nicht nur schwer zu erreichen, dem Bericht auf heise.de zu Folge begründet die “Bibliotheca Augusta” diese Entscheidung wie folgt:

Mit dem Schritt wolle die Bibliothek “nach dem Vorbild der Open-Source-Bewegung” sicherstellen, dass Quellen und Forschungsergebnisse optimal genutzt werden können. Außerdem setze man so einen Akzent für eine offene und freie Wissenschaftskultur im Umgang mit dem “uns anvertrauten Kulturerbe”. Das solle ungehindert und frei von rechtlichen Schranken zirkulieren können.

So erfreulich diese Motivation und Begründung auch ist, die gewählte Lizenz ist leider dennoch, streng genommen, ein Fall von Copyfraud (um nicht den sperrigen deutschen Begriff der “Urheberrechtsberühmung” zu verwenden): die Anmaßung von Urheberrechten, wo keine bestehen. Denn bei den digitalisierten Inhalten handelt es sich um gemeinfreie Werke. Creative-Commons-Lizenzen basieren jedoch auf dem Urheberrecht und die mit ihnen verbundenen Einschränkungen können deshalb auch nur wirksam werden, wenn Urheberrechte an den Werken bestehen.

Gleichzeitig ist mit der Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen aber auch eine Signalwirkung verbunden: die Lizenzlogos signalisieren, dass Weitergabe und, je nach Lizenz, auch Remix ohne Rückfrage erlaubt sind. Wer also diese Signalwirkung nutzen und gleichzeitig die Gemeinfreiheit der Werke nicht einschränken möchte, für den bietet Creative Commons mit “CC Zero – No Rights Reserved” auch eine Option an. Das wäre dann auch noch besser für ein ungehindertes und freies Zirkulieren der digitalisierten Werke.

[Update]

Wie via Twitter angemerkt wurde, ist im Falle gemeinfreier Werke nicht CC Zero, sondern das sogenannte Public-Domain-Zeichen das völlig korrekte Logo.

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Netzpolitik - Bank-Austria-Hack: Ermittlungen auf internationaler Ebene

derstandard - Fri, 24/05/2013 - 11:17
Nachträglich keine missbräuchliche Verwendung der Daten festgestellt
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Drosselkom: ePetition zieht Bundestagsanhörungs-Karte mit 50.000 Mitzeichnern

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 11:06

Erst am Dienstag gestartet hat die ePetition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” von Johannes Scheller eben die magische Grenze von 50.000 Mitzeichnern gerissen. Herzlichen Glückwunsch. Wir bedanken uns auch bei der Deutschen Telekom, ohne die es nicht so einfach möglich gewesen wäre, das Thema Netzneutralität populär zu machen.

Die 50.000er Grenze ist wichtig, weil ab dieser gibt es weniger Ausreden, warum man einen Petenten nicht im Petitionsausschuss anhören möchte. Das kann man jetzt Johannes Scheller nicht verwehren. Das einzige Problem könnte sein, dass in dieser Legislaturperiode nur noch wenige Sitzungswochen bis zur Sommerpause und der Neuwahl sind und eine Anhörung einfacher in den späten Herbst verschoben werden kann. Das liegt aber im Ermessen des Petitionsausschuss, wenn man unbedingt will, kann dieser sicher auch noch in den verbleibenden Monaten eine Anhörung einberufen.

Zuviel versprechen sollte man sich allerdings nicht davon. Eine Anhörung im Petitionsausschuss ist ein Stück weit Demokratiesimulation. Die aktuelle Petition fordert etwas, was CDU/CSU und FDP derzeit nicht machen wollen: Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, u.a. damit die Deutsche Telekom nicht mit ihren Drosselkom-Plänen durchkommt, wonach zahlende Partner privilegiert zu den Nutzern durchgelassen werden sollen. Und Schwarz-Gelb hat nunmal im Moment die Mehrheit im Bundestag und damit auch im Petitionsausschuss.

50.000 Mitzeichner bedeutet übrigens nicht, dass die Petition jetzt zu Ende ist. Diese läuft weiter bis zum 18.6. und kann weiterhin mitgezeichnet werden.

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Netzpolitik - Wirbel um angebliches Verbot von russischer Facebook-Kopie VKontakte

derstandard - Fri, 24/05/2013 - 10:52
Seite tauchte auf Zensurliste auf - Behörden sprachen von "menschlichem Fehler"
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Johannes Scheller über seine Petition zur Netzneutralität: “Es reicht, wir müssen etwas tun!”

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 10:33

Die Bundestags-Petition, eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität einzuführen, steht kurz davor, 50.000 Mitzeichner/innen zu bekommen. Eingereicht hat sie der 19-jährige Physik-Student Johannes Scheller aus Tübingen. Im Interview mit netzpolitik.org spricht er über seine Motivation, warum das Thema Netzneutralität so wichtig ist und was wir neben Petitionen außerdem tun können.

netzpolitik.org: Wer bist du und warum beschäftigst du dich mit dem eher abstrakten Thema Netzneutralität?

Johannes Scheller: Ich bin Physikstudent aus Tübingen, 19 Jahre alt und interessiere mich seit Jahren für Netzpolitik. Dabei bin ich recht bald auf die Netzneutralität gestoßen, wahrscheinlich durch Netzpolitik.org oder den elektrischen Reporter (genau weiß ich das nicht mehr). Das Thema kam mir von Anfang an sehr wichtig vor, ich habe auch nie ganz verstanden, warum es nicht mehr Aufmerksamkeit zumindest in der Netzgemeinde erhält.

netzpolitik.org: Was ist Netzneutralität und warum findest du das wichtig?

Johannes Scheller: Netzneutralität heißt, dass Internetanbieter (“Provider”) alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich behandeln. Die Netzneutralität ist ein wichtiger und elementarer Grundbaustein eine freien Internets. Ist keine Netzneutralität gegeben, so besteht die Gefahr eines “Zwei-Klassen-Internets”, in dem die Provider kontrollieren, auf welche Dienste und Inhalte Nutzer zugreifen können. Das käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich.

netzpolitik.org: Du hast deine Petition einen Tag nach der offiziellen Ankündigung der Telekom zu Tarifänderungen eingereicht. Was hat die Drosselung mit Netzneutralität zu tun?

Johannes Scheller: Das schlimmste an der Drosselung ist, dass die Telekom dabei eigene Dienste oder Partnerdienste davon ausnehmen möchte. Sprich: Streamingdienst X bezahlt die Telekom und wird bei den Kunden nicht gedrosselt – das ist eine Verletzung der Netzneutralität in großem Stil. Deshalb war die Drosselkom-Geschichte für mich auch der konkrete Anlass zu sagen: “Es reicht, wir müssen etwas tun!”

netzpolitik.org: Petitionen an den Bundestag sind nicht immer sinnvoll, siehe die zum Leistungsschutzrecht. Warum hast du trotzdem eine ePetition eingereicht?

Johannes Scheller: Das ist richtig. In diesem Fall war ich aber erstens recht zuversichtlich, viele Unterstützer zu bekommen und wusste außerdem, dass die Politik teilweise sogar auf meiner Seite ist. Im Prinzip sind sich ja alle einig, dass die Netzneutralität etwas tolles und wichtiges ist – es wollen nur nicht alle gesetzlich festschreiben. Aber auch das wollen ja einige Parteien, deshalb könnte das dieses mal besser laufen.

netzpolitik.org: Die Petition wird heute nach nur drei Tagen die 50.000 Mitzeichner/innen für eine Anhörung im Petitionsausschuss erreichen. Hast du mit so einem Erfolg gerechnet?

Johannes Scheller: Nicht wirklich. Mir war nach der Drosselkom-Petition von Malte Götz zwar klar, dass sich inzwischen viele Leute für das Thema interessieren – aber dass das so abgeht, hätte ich natürlich nie gedacht.

netzpolitik.org: Wenn du jetzt in den Bundestag eingeladen wirst, erhoffst du dir, dass die dein Anliegen wirklich ernst nehmen?

Johannes Scheller: Ich bin vorsichtig optimistisch. Wie schon gesagt stehe ich da nicht nur Gegnern meines Anliegens gegenüber, daher habe ich eventuell reelle Chancen auf Veränderung. Wichtig ist aber, dass möglichst viele Bürger_innen unterzeichnen um ein besonders deutliches Signal an die Abgeordneten zu senden. Je mehr, desto besser.

netzpolitik.org: Was kann man noch für Netzneutralität tun?

Johannes Scheller: Viel. Zuallererst kann man seine Abgeordneten kontaktieren und ihnen erklären, warum das Thema so wichtig ist. Zweitens kann man seine Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl natürlich von diesem Thema abhängig machen. Und nicht zuletzt finden auch hin und wieder Demos für die Netzneutralität statt – also geht auf die Straße für ein freies Netz, tragt den Protest aus der „Filterbubble“ heraus! Das ist der wohl wichtigste Punkt: Wir müssen es schaffen, die bisher Uninformierten aufzuklären.

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Google verabschiedet sich größtenteils von offenen Standards für Instant Messaging

Netzpolitik - Fri, 24/05/2013 - 09:00

Wie immer mal wieder während Googles I/O Entwicklerkonferenz genannt und nun von der Electronic Frontier Foundation (EFF) zusammengefasst, will Google die derzeit existierende Instant-Messaging Plattform “Talk” durch eine neue ersetzen, “Hangouts”. Diese mindert die Unterstützung für das freie Instant Messaging Protokoll XMPP (Jabber) enorm und gibt ebenfalls keine Möglichkeit mehr, die Archivierung aller Chatnachrichten zu deaktivieren. Ein Wechsel von freien zu proprietären Protokollen und ein großer Schritt zurück für viele Nutzerinnen und Nutzer.

Dass Google XMPP unterstützt, hieß für Nutzerinnen und Nutzer vor allem, mit Kontakten auf anderen XMPP Servern kommunizieren zu können. So kann ein Google Account bislang über Jabber beispielsweise mit jemandem kommunizieren, der oder die den beliebten Server des CCC nutzt. Google selbst beklagt in der Dokumentation der “Talk” Plattform, dass viele IM Netzwerke es nicht ermöglichen, mit anderen Diensten zu kommunizieren:

Service choice is something you have with email and, for the most part, with your regular phone service today. This means that regardless of whom you choose as your email service provider (Gmail, Hotmail, Yahoo! Mail, your school or ISP, etc), you can email anyone who is using another service provider. [...] This allows you to choose your service provider based on other more important factors, such as features, quality of service, and price, while still being able to talk to anyone you want. Unfortunately, the same is not true with many popular IM and VOIP networks today. If the people you want to talk to are all on different IM/VOIP services, you need to sign up for an account on each service and connect to each service to talk to them.

Die neuen “Hangouts” bringen genau die Nachteile, die Google oben beschreibt. Dabei sollen, wie die EFF schreibt, die Nutzerinnen und Nutzer nicht über die Umstellung informiert werden: Ihre Kontakte, die andere XMPP Server nutzen, werden demnach schlichtweg nicht mehr im Chat auftauchen. Google wird sich damit (noch) nicht gänzlich von XMPP verabschieden, sondern nur von der Server-zu-Server Kommunikation. Nutzerinnen und Nutzer, die mit einem Google Account per XMPP chatten, werden dies auch weiterhin untereinander können – jedoch nicht mehr mit solchen Kontakten ohne Google Account. Laut EFF wirft das weitere Probleme auf:

No official Google client supports Off-the-Record (OTR) encryption, which is increasingly a critical component of secure online communication. If both participants in a chat are using Off-the-Record encryption, they’ve got a secure end-to-end line, which means nobody except the two of them—including their service provider—can read their messages.

Auch die Archivierung von Chat Verläufen kann nicht mehr generell deaktiviert werden. Bisher konnten Nutzerinnen und Nutzer generell verhindern, dass Verläufe auf ihrem Google Account gespeichert werden. Mit den neuen “Hangouts” müsste das für jeden Kontakt einzeln eingestellt werden. Wie die EFF in einer Fußnote hinzufügt:

To be clear, even the earlier setting was far from perfect from a privacy perspective: disabling chat history only kept the logged messages out of your Gmail account, and didn’t prevent other users, or Google itself, from keeping a record of the conversation.

Hinzu kommt, dass die Archivierung nur bei offiziellen Google “Hangouts” Clients deaktiviert werden kann, nicht aber bei externen Clients wie Pidgin, Adium oder Gajim.

Google begründet die Änderungen mit neuen technischen Anforderungen. Dennoch könnte Google, als ersten Schritt, die Spezifikationen von “Hangouts” offenlegen. Und OTR bei offiziellen Clients ermöglichen. Schließlich argumentiert Google ja selbst, wieso open communication wichtig ist:

Google’s mission is to make the world’s information universally accessible and useful. Google Talk, which enables users to instantly communicate with friends, family, and colleagues via voice calls and instant messaging, reflects our belief that communications should be accessible and useful as well.

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Urheberrecht in der Schweiz: Forderung nach Netzsperren, Überwachung und Zensur

Netzpolitik - Thu, 23/05/2013 - 17:32

Bild: Flo(h)rian Mauchle.

Dieser Gastbeitrag von Rechtsanwalt Martin Steiger erschien zunächst auf seinem Blog steigerlegal.ch. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung unter der Lizenz Creative Commons BY-SA 3.0.

In der Schweiz wird an einem amerikanisch-schweizerischen Runden Tisch und in der Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) über verschärfte Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert. Handlungsbedarf ist nicht überzeugend ausgewiesen, aber es besteht amerikanischer Druck.

Im Gegensatz zum Runden Tisch, der weitgehend im Geheimen tagt, veröffentlicht die AGUR12 immerhin Zusammenfassungen ihrer einzelnen Sitzungen. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2013 befasste sich die AGUR12 demnach mit der “Durchsetzung der Urheberrechte im Internet” und die Mitglieder waren sich “einig, dass auf eigenen oder fremden Urheberrechtsverletzungen basierende Geschäftsmodelle wirksam bekämpft werden müssen, und dass die Betreiber von Infrastrukturen, deren sich solche Geschäftsmodelle bedienen, dabei im Rahmen des Zumutbaren, technisch Möglichen und rechtlich Erlaubten Hilfestellung leisten sollten.”

Für die AGUR12 standen “mögliche gesetzgeberische Interventionen” im Vordergrund, die Andreas von Gunten (Präsident der Digitalen Allmend) in ihrer Gesamtheit treffend als “das Schlimmste aus Frankreich, den USA und Deutschland kombiniert” bezeichnete. Die AGUR12 schlägt als Massnahmen vor, Netzsperren, Warnhinweise sowie Notice and Take Down-Verfahren mit umfassender Überwachung der Internet-Nutzung bei gleichzeitiger Immunität für Hosting- und Internetzugangs-Anbieter zu ermöglichen:

Netzsperren und Zensur

Internet-Zugangsanbieter – beispielsweise Access-Provider wie Cablecom oder Swisscom – sollen “auf Anzeige oder auf Anweisung der KOBIK (oder einer entsprechenden neuen Behördenstelle nach deren Vorbild) hin, in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Quellen […] sperren” müssen. KOBIK steht für Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die heute in erster Linie als Anlaufstelle für “Personen, die verdächtige Internetinhalte melden möchten”, dient und solche Meldungen an “Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet.” Was gilt ohne gerichtliche Feststellung als “offensichtlich illegale Quellen” und ist ein “schwerwiegender Fall”?

Für diese Massnahme müsste in der Schweiz eine Zensurinfrastruktur mit Netzsperren aufgebaut werden. In Deutschland scheiterte Ende 2011 das vergleichbare – allerdings auf Kinderpornografie beschränkte – Zugangserschwerungsgesetz, das von Ministerin “Zensursula” Ursula von der Leyen eingebracht worden war.

Heute gibt es in der Schweiz übrigens bereits Netzsperren: Einerseits sperren viele Internet-Zugangsanbieter aufgrund einer entsprechenden KOBIK-Liste freiwillig den Zugang zu mutmasslich kinderpornografischen Inhalten, andererseits bestehen in Einzelfällen gerichtlich angeordnete Netzsperren – so ist beispielsweise appel-au-peuple.org über viele Schweizer Internet-Zugangsanbieter nicht erreichbar. Löschen statt Sperren wäre auch in solchen Fällen zu bevorzugen (und üblicherweise auch möglich), doch immerhin erfolgt ein Teil dieser Netzsperren aufgrund gerichtlicher Feststellungen und mutmassliche Kinderpornografie ist im Gegensatz zu mutmasslichen Urheberrechtsverletzungen vergleichsweise einfach erkennbar.

Überwachung und Warnhinweise

An “Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen” ist die “Zustellung von Warnhinweisen” vorgesehen sowie eine “zivilrechtliche Inanspruchnahme” und/oder strafrechtliche Verfolgung “im Wiederholungsfalle”. Es handelt sich dabei ein Three Strikes-Verfahren bei mutmasslichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, das mit Warnhinweisen beziehungsweise Abmahnungen beginnt und mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung endet. Frankreich kennt – bekannt unter den Behörden- beziehungsweise Organisationsbezeichnungen HADOPI und CSA – bereits vergleichbare Massnahmen, deren Wirksamkeit allerdings umstritten ist oder gar bestritten wird.

Für solche Warnhinweise und weitere rechtliche Schritte müssten die gesamte Intenret-Nutzung in der Schweiz durch Internet-Zugangsprovider oder Dritte – allenfalls Beauftragte der amerikanischen Unterhaltungsindustrie wie beispielsweise Logistep – überwacht werden. Warnhinweise würden dabei nicht auf gerichtlich festgestellten tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen “in schwerwiegender Weise” beruhen, sondern weitgehend automatisiert aufgrund von nicht weiter geprüften Hinweisen primär der amerikanischen Unterhaltungsindustrie erfolgen.

Notice and Take Down-Verfahren

Hosting-Anbieter – beispielsweise Hosting-Provider wie Cyon oder Hostpoint – sollen “auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen” müssen – die AGUR12 erwähnt insbesondere “einschlägige Linksammlungen”. Vorbild für diese Massnahme sind die USA, wo die amerikanische Unterhaltungsindustrie weitgehend automatisiert und mit entsprechenden Kollateralschäden durch Copyfraud gegen mutmassliche Urheberrechtsverletzungen bei YouTube und anderen Websites vorgeht – so beispielsweise gegen Videos mit gemeinfreien Musikstücken (“Public Domain”).

Inwiefern tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird bei einem solchen Notice and Take Down-Verfahren nicht gerichtlich festgestellt, sondern das Entfernen von Inhalten erfolgt allein aufgrund von Behauptungen. Die betroffenen Nutzer müssen sich zur Wehr setzen, das heisst es erfolgt eine Beweislastumkehr. Für die Unterhaltungsindustrie besteht damit ein erheblicher Anreiz, möglichst viele Notice and Take Down-Verfahren durchzuführen, denn viele betroffene Nutzer nehmen den Zeitaufwand um sich zur Wehr zu setzen nicht auf sich.

Immunität für Hosting- und Internetzugangs-Anbieter

Oben erwähnte Massnahmen müssten durch Hosting- und Internetzugangs-Anbieter umgesetzt werden, womit sie erheblich in die Grundrechte der Internet-Benutzer in der Schweiz eingreifen würden. Aus diesem Grund sollen Anbieter, die obige Massnahmen umsetzen, eine entsprechende Immunität erhalten – so sollen sie insbesondere vor “direkter Inanspruchnahme seitens der Rechteinhaber oder vor Verantwortlichkeitsklagen” geschützt werden. Solche Anbieter würden damit über einen erheblichen Anreiz verfügen, ihre Nutzer im Zweifelsfall zu überwachen, deren Internet-Zugriff zu sperren und zu zensurieren und deren Inhalte zu löschen.

Fazit

Die oben erwähnten Massnahmen stehen unter dem – eigentlich selbstverständlichen — Vorbehalt der “Verhältnismässigkeit und Finanzierbarkeit”. Dabei möchte die AGUR12 nicht zwingend das Urheberrechtsgesetz (URG) anpassen, sondern sieht den “Fokus […] gesetzgeberischer Interventionen” beim Datenschutz- und Fernmelderecht sowie im Straf- und Zivilprozessrecht. Ob die Massnahmen in einem rechtsstaatlichen Rahmen umgesetzt werden können, erscheint mir höchst fraglich. Die Finanzierung würde letztlich auf Kosten der Internet-Nutzer erfolgen. Das URG soll vermutlich nicht angepasst werden, weil das heutige URG noch vergleichsweise jung ist, sich bewährt hat und eine URG-Revision kurz- und mittelfristig vermutlich gar nicht möglich wäre.

Gemäss Medienberichterstattung besteht in der AGUR12 “[w]eitgehende Einigkeit […] über die Wirksamkeit des Pakets” und Emanuel Meyer vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) spricht von einem “wichtigen Schritt”. Auf Anbieter-Seite hat die staatliche Swisscom ihre Unterstützung zugesichert, wobei Swisscom mittlerweile nicht nur als Hosting- und Internetzugangsanbieterin tätig ist, sondern selbst Inhalte anbietet und damit auch zur Unterhaltungsindustrie zählt. Die Digitale Gesellschaft hingegen – allerdings ist sie nicht Mitglied der AGUR12 – bestreitet die Wirksamkeit solcher Massnahmen.

In jedem Fall handelt es sich vorläufig erst um Vorschläge der AGUR12 und noch nicht um Massnahmen, die so tatsächlich umgesetzt werden – anders als beispielsweise die NZZ am Sonntag suggerierte (“Bund schiebt Raubkopien einen Riegel”), zumal es auch gar nicht um “Raubkopien” oder illegale Internet-Downloads” geht. Sofern sich die AGUR12 zu rechtsstaatlichen Prinzipien und insbesondere zum Verhältnismässigkeitsprinzip bekennt, werden die oben erwähnten Massnahmen in der Schweiz nicht umgesetzt werden können.

Im Bezug auf die Verhältnismässigkeit ist insbesondere zu beachten, dass erhebliche und mit hohen Kosten verbundene Eingriffe in die Grundrechte der schweizerischen Internet-Benutzer erfolgen würden, ohne dass schweizerische Musiker und andere Kulturschaffende in der Schweiz dadurch höhere Einnahmen erzielen könnten. Die Massnahmen würden ohne Zweifel zu schädlichen Auswirkungen für Internet-Benutzer in der Schweiz führen, während die schädlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen auf schweizerische Kulturschaffende fraglich sind. Ausserdem würden schweizerischen Kulturschaffende einen wesentlichen Reputationsschaden erleiden, wenn sie tatsächlich die Internet-Benutzer in der Schweiz kriminalisieren, überwachen und zensurieren würden – bislang betonten die schweizerische Kulturschaffenden und ihre Vertreter jeweils, sie wollten Internet-Benutzer nicht kriminalisieren. Die Schweiz würde im Übrigen ihre heutige Position als vorbildlicher Staat mit einem vergleichsweise freien Internet verlieren.

Abschliessend verweise ich auf das treffende Fazit von Andreas von Gunten (Präsident der Digitalen Allmend, die sich für den öffentlichen Zugang zu digitalen Gütern einsetzt):

Es ist wahrlich dreist, wie die internationalen Mediengrosskonzerne […] versuchen die Freiheits- und Persönlichkeitsrecht der Schweizer Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, nur damit sie ihre alten Gelddruckmaschinen weiter betreiben können. […] Wir müssen genau hinschauen, ob und auf welche Weise die aktuellen Vorschläge der AGUR12 tatsächlich umgesetzt werden sollen und uns vehement dagegen wehren. Hier geht es nicht um ein paar Jugendliche, die sich ihre Musik und Filme irgendwo im Netz holen, ohne dafür zu bezahlen. Es geht um das Weiterbestehen einer Internet-Infrastruktur die frei ist von Zensur, Überwachung und Willkür und damit einen erheblichen Beitrag zur Prosperität unserer Geschellschaft leistet, und das geht uns alle an.

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Datenspuren 2013 – Privacy by Design

Netzpolitik - Thu, 23/05/2013 - 17:11

Unter dem Motto “Privacy by Design” findet am 7. und 8. September in Dresden die 2013er Ausgabe des Symposiums “Datenspuren” statt. Bei der vom Chaos Computer Club Dresden organsisierten Veranstaltung geht es in diesem Jahr darum, wie man das Preisgeben von persönlichen Daten von vorne herein vermeiden kann.

Call for participation:

Wir suchen Vorträge zu folgenden Themen:

Datenspuren erkennen:
- menschenlesbare AGBs
- Privacy-Einstellungen in sozialen Netzwerken
- etc.

Datenspuren vermeiden:
- Privacy by Design / Privacy by Default
- Privacy Enhancing Technologies
- Gesetzgebung, EU Datenschutzreform …
- Datenschutz durch Technik, Anonymisierung
- etc.

Datenspuren beseitigen:
- Stichwort “digitaler Radiergummi”
- Rechtsmittel im Schadensfall
- Unkontrollierte Ausbreitung von Datenspuren in sozialen Netzwerken
- etc.

Möglichst alle Datenspuren, die hinterlassen werden, sollen bewusst gemacht werden. Hier freuen wir uns über alternative Ansätze mit ihnen umzugehen – zum Beispiel in Form von Kunst, Musik und anderen kreativen Herangehensweisen. Die Unerfahrenen können mit jeder Menge Spaß in der Fortsetzung des Junghackertracks den Umgang mit ihrem digitalen Ich üben.

Ideen und Beitrage können ab sofort und bis zum 01. August 2013 unter https://cccv.pentabarf.org/submission/DS2013 eingereicht werden.

Zusätzlich steht auch noch ein Flyer als PDF zur Verfügung.

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ePetition für Netzneutralität überspringt am dritten Tag die 30.000er Marke

Netzpolitik - Thu, 23/05/2013 - 16:23

Die ePetition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” von Johannes Scheller hat eben beim Deutschen Bundestag am dritten Tag der Laufzeit die 30.000er Marke übersprungen. Wahrscheinlich war nur seinerzeit 2009 die Zensursula-Petition schneller. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die 50.000er Marke gerissen wird, denn bis zum 18. Juni bleibt dafür Zeit. Mehr Mitzeichner kosten allerdings auch nichts.

Die große Frage ist nur, ob der Petitionsausschuss noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Petition anhören wird oder ob man eine Anhörung mit der Ausrede Sommerpause / Wahlkampf auf irgendwann in weiter Zukunft im Herbst oder Winter legen wird.

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Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

Netzpolitik - Thu, 23/05/2013 - 16:07

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

Funkzellenabfragen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Mit dieser Rechtsauffassung klagen zwei sächsische Landtagsabgeordnete gegen die Handy-Rasterfahndung in Dresden 2011. Bei der kritisierten Maßnahme wurden sämtliche Handy-Verbindungen von zwei Tagen übermittelt und gerastert – mit 35.000 namentlich Betroffenen.

Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Gleich drei Funkzellenabfragen hatten die sächsischen Behörden durchgeführt, um ein paar Antifaschisten zu finden, die während des größten Naziaufmarschs Europas ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Ohne Erfolg, bis heute wurde keine einzige Anklage erhoben. Dafür landeten 1.145.055 Verkehrsdatensätze bei der Polizei, von 58.911 der 330.00 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt.

Das Amtsgericht Dresden, das die Funkzellenabfragen angeordnet hat, hat gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das Landgericht als nächsthöhere Instanz hatte eine der drei Funkzellenabfragen als unrechtmäßig eingestuft – aber nur aufgrund eines Formfehlers.

Die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen hielt das Gericht jedoch auch inhaltlich für korrekt und verhältnismäßig:

Die Überwachung aller Handys im Umkreis des Haus der Begegnung bewertete das Gericht dabei auch inhaltlich. Dabei wurden über einen Zeitraum von zwei vollen Tagen 81.229 Verkehrsdaten abgeschnorchelt und von 35.748 die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Auf fünf Seiten erklärt das Gericht, dass es diese massenhafte Pauschalüberwachung für rechtmäßig hält.

Nach Ansicht des Gerichts war die “Erhebung der Verkehrsdaten […] für die Erforschung des Sachverhaltes erforderlich und die Erforschung des Sachverhaltes wäre auf andere Weise aussichtslos.” Dumm nur, dass auch mehr als zwei Jahre später noch kein einziger Verdächtiger ermittelt und angeklagt wurde. Auch die “Begehung von Straftaten mittels Telekommunikation” war laut Gericht gegeben, weil Handys verwendet wurden und auch anzunehmen war, dass Straftäter Handys nutzen würden. Auch die Dauer der Funkzellenabfrage von 48 Stunden beanstandete das Gericht nicht.

Gegen diese Entscheidung haben die Sächsischen Landtags-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert von der Linkspartei jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht:

In der 47 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift wird detailliert die Verfassungswidrigkeit dieser extensiven Datensammlung dargelegt und die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Grundrechts der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) geltend gemacht.

Falk Neubert erklärt:

Gerade bei der Funkzellenabfrage im Bereich der Großenhainer Straße ist die Intensität der Grundrechtseingriffe besonders hoch, weil hier massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind. Daher ist der Gang vor das Bundesverfassungsgericht nur folgerichtig und geschieht stellvertretend für die tausenden Betroffenen, die mit Name und Anschrift bei den Behörden gespeichert wurden. Rechtsstaatliche Grundsätze haben auch in Sachsen zu gelten. Denn ein willkürliches Vorgehen der Behörden schwächt das Vertrauen in die Demokratie.

Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der massenhaften Handy-Rasterfahndung ein Ende bereitet.

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Netzpolitik - Wikipedia besucht Niederösterreichischen Landtag

derstandard - Thu, 23/05/2013 - 16:04
Ziel: Verbesserung der Personenartikel
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Obamas “Change” im Umgang mit Whistleblowern

Netzpolitik - Thu, 23/05/2013 - 15:44

Im Jahr 2009 wurde Barack Obama zum amerikanischen Präsidenten gewählten, im Gepäck die große Verheißung des “Change”. Es ging um den großen Wandel in der Politik. Hin zu einer Politik mit mehr Gefühl, mehr Demokratie und einem sozialeren Menschenbild. Ob dieser “Change” in Washington und der amerikanischen Politik angekommen ist darf bezweifelt werden. Und doch ist in einigen Bereich sehr wohl ein “Change” zu erkennen – wenn auch nicht zum Guten. Wie zum Beispiel im Umgang der Regierung mit vermeintlichen Whistleblowern, also Regierungsmitarbeitern die interne Dokumente an die Öffentlichkeit bringen. Die amerikanische Organisation ProPublica, die sich mit der Fördung von investigativem Journalismus beschäftigt, hat eine interessante Timeline zum Thema Umgang der amerikanischen Regierung mit Whistleblowern erstellt.

Die Timeline zeigt die Strafverfolgung von vermeintlichen Whistleblowern durch die Regierung auf. Auffällig ist die enorme Zunahme an Anklagen gegen Whistleblower, seit Barack Obama amerikanischer Präsident ist. Gab es von 1945 bis zum Jahr 2009 gerade einmal drei Anklagen gegen Whistleblower (von denen zwei schuldig gesprochen wurden), sind alleine in den letzten vier Jahren sechs ehemalige Mitarbeiter der Regierung oder amerikanischer Behörden, wie CIA oder FBI, angeklagt worden – darunter auch der populäre Fall um Bradley Manning und Wikileaks. Die Auflistung zeigt also sehr gut, wie der Kampf gegen Whistleblower unter Obamas Regierung enorm verstärkt wurde.

Neuester Fall im Kampf um Datenlecks innerhalb der eigenen Regierung war dabei die Bespitzelung von Journalisten der Nachrichtenagentur AP, wie auch wir berichteten. Auch in diesem Fall ging es möglicherweise darum, über die Kontaktdaten der jeweiligen Journalisten Verbindungen zu Regierungsmitarbeitern aufzudecken, welche die Journalisten unerlaubt mit internen Dokumenten versorgten.

Am vergangenen Mittwoch gab die Regierung daraufhin bekannt, den Whistleblower-Schutz zu intensivieren indem ein “Schutzschild für Journalisten” eingeführt werden solle. Bürgerrechtsorganisationen begrüßen diesen Schritt, bremsen jedoch auch gleich die Euphorie:

Journalism advocacy groups said they welcomed the renewed interest in protecting journalists, though the effectiveness of a shield law would depend on how it is written and how easily the Justice Department could override the protections, citing national-security concerns.

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